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Entlassmanagement

G-BA legt Detailentwurf vor

23.09.2015  09:38 Uhr

Von Stephanie Schersch / Klinikärzte dürfen künftig Arzneimittel verschreiben und ihren Patienten bei deren Entlassung ein Rezept mitgeben, so steht es im Versorgungsstärkungsgesetz. Weitere Details dieser Regelung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen. Der hat nun einen ersten Entwurf für eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vorgelegt.

Verordnen dürfen Ärzte im Krankenhaus dem Gesetz zufolge jeweils die kleinste Packung nach Packungsgrößenverordnung. Für den Fall, dass ein Präparat nicht als N1-Packung auf dem Markt ist, soll die Klinik laut G-BA-Entwurf alternativ eine andere Packung verschreiben können, deren Inhalt einer N1-Packung entsprechen muss und die damit in der Regel für zehn Tage reicht. Da Produkte wie Trinknahrung oder Verbandsmaterialien nicht unter die Packungsgrößenverordnung fallen, soll an dieser Stelle eine zeitliche Beschränkung greifen. Klinikärzte dürfen diese Präparate demnach für maximal sieben Tage verordnen.

Grundsätzlich gilt: Rezepte aus dem Krankenhaus müssen Patienten innerhalb von drei Werktagen in einer Apotheke einlösen. Da reguläre Kassenrezepte einen ganzen Monat lang gültig sind, sollen Verordnungen aus Kliniken eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

 

Dem Entwurf zufolge müssen Krankenhäuser stets prüfen, ob die Verordnung von Arzneimitteln unmittelbar nach Entlassung überhaupt erforderlich ist. Neben medizinischen sollen dabei auch organisatorische Aspekte eine Rolle spielen. So sollen Kliniken etwa klären, »ob der Patient in der Lage ist, einen weiterbehandelnden Arzt rechtzeitig zu erreichen«.

 

Wie bislang auch dürfen Krankenhäuser dem Versicherten zudem auch in Zukunft die unmittelbar benötigten Arzneimittel mitgeben, wenn die Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Kliniken diesen Weg mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit sogar bevorzugen. Das sei etwa dann der Fall, »wenn die medikamentöse Behandlung durch die Reichweite der mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann«.

 

Darüber hinaus verpflichtet der G-BA die Krankenhäuser zum Informationsaustausch mit dem weiterbehandelnden Arzt. Diesen sollen sie im Rahmen der Entlassung rechtzeitig über die verordneten Arzneimittel und deren Dosierung informieren. Vor allem auf Änderungen der vor dem Klinikaufenthalt erfolgten Medikation sollen sie dabei hinweisen. Den Entwurf des G-BA können nun zunächst verschiedene Organisationen kommentieren, darunter die ABDA. Die Verbände haben insgesamt vier Wochen Zeit, eine Stellungnahme einzureichen. /

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