Pharmazeutische Zeitung online
Austausch-Verbotsliste

Sieben Wirkstoffe stehen fest

23.09.2014  17:19 Uhr

Von Anna Hohle und Stephanie Schersch / Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der vergangenen Woche erstmals Arzneimittel festgelegt, die von der Substitution grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Den Zeitplan der Bundesregierung hat das Gremium somit eingehalten.

Im April hatte die Große Koalition den G-BA aufgefordert, die sogenannte Austausch-Verbotsliste bis Ende September zu erstellen. Vorausgegangen waren langwierige Streitigkeiten zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Ursprünglich sollten die Verbände die Liste im Rahmen von Verhandlungen erstellen. Immer wieder war es dabei jedoch zu Konflikten gekommen und ein zufriedenstellendes Ergebnis selbst nach monatelangen Gesprächen nicht in Sicht. Union und SPD hatten die Liste daher schließlich dem G-BA übertragen.

 

Der Ausschuss hat nun sieben Wirkstoffe festgelegt, die in der Apotheke grundsätzlich nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden dürfen. Sie wurden in den neuen Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgenommen.

 

Künftig dürfen demnach nicht mehr substituiert werden: Die bei Herz­erkrankungen eingesetzten Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten), die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen) sowie das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium plus Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten). Auch das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten) darf künftig nicht mehr ausgetauscht werden.

 

Ciclosporin und Phenytoin hatten Kassen und Apotheker bereits für die Liste bestimmt, bevor die Politik ihnen die Aufstellung entzogen hatte. Das Austauschverbot sorge für mehr Therapiesicherheit, erklärte der GBA-Vorsitzende Josef Hecken in der vergangenen Woche. Bei den vorgelegten Arzneimitteln könnten bereits sehr geringfügige Änderungen der Dosis oder der Wirkstoffkonzentration zu klinisch relevanten Wirkveränderungen oder Nebenwirkungen führen. Entsprechend anspruchsvoll seien die Beratungen zur Austausch-Verbots­liste gewesen, so Hecken. Der G-BA habe im Zuge der Beratung auch seine Entscheidungsgrundlagen definiert und dokumentiert. Sie sollen nun die Basis für weitere Beschlüsse darstellen.

 

Denn für einige Arzneimittel hat das Gremium noch keine Kriterien für die Aufnahme in die Liste festgelegt, etwa für Opioid-Analgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, Inhalativa zur Behandlung von Asthma und COPD sowie Dermatika zur Behandlung von Psoriasis. Diesen Therapiefeldern werde man sich jedoch zeitnah widmen, sagte Hecken.

 

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt, sofern er dort nicht beanstandet wird, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. /

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