E-Liquids sind keine Arzneimittel |
24.09.2013 17:29 Uhr |
Von Anna Hohle und Ev Tebroke / E-Liquids dürfen auch weiterhin frei im Handel verkauft werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der vergangenen Woche in drei Verfahren entschieden, dass die nicotinhaltigen Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten keine Arzneimittel sind.
Das Gericht hat damit die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Alle drei hatten gefordert, die Liquids als Arzneimittel einzustufen.
Arzneimittel hätten typischerweise eine therapeutische Eignung und eine therapeutische Zweckbestimmung, heißt es in der Begründung des Gerichts. Beide Voraussetzungen seien bei den E-Liquids jedoch nicht gegeben. Die Flüssigkeiten würden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen. Auch seien sie weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen.
Der Handel kann sich über die Urteile freuen, denn hätte das Gericht anders entschieden, wäre der Vertrieb der rauchfreien E-Zigaretten nur noch über Apotheken möglich gewesen. Eine Einstufung als Arzneimittel hätte zudem aufwendige Zulassungsverfahren bedeutet. Der Gang in die Apotheke hätte für Konsumenten unter Umständen eine höhere Hemmschwelle bedeutet, Umsatzeinbrüche galten daher als wahrscheinlich.
In allen drei Verfahren hat das Gericht eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kündigte bereits an, dieses Rechtsmittel nutzen zu wollen. »Ich bedauere die Entscheidung außerordentlich, zumal sie auch der Entwicklung auf der europäischen Ebene widerspricht«, sagte die Politikerin. Im Juli hatte das Europäische Parlament angekündigt, die EU-Tabakrichtlinie ändern zu wollen. E-Liquids sollen demnach immer dann als Arzneimittel gelten, wenn sie mehr als 2 Milligramm Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 Milligramm pro Milliliter aufweisen. /