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AMNOG

Pharmaindustrie hofft auf Änderungen

28.09.2010  15:11 Uhr

Von Nils Franke, Berlin / Das Verfahren zur Gesetzgebung läuft, die Spannungen steigen: Pharmahersteller, Kassen und Politiker streiten um das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Auf der Jahresversammlung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller herrschte eine gereizte Atmosphäre.

Bei den Pharmaherstellern herrscht Missstimmung. Das brachte der Vorsitzende des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Hans-Georg Hoffmann, zum Ausdruck, indem er Daniel Bahr (FDP), Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, aufforderte, »den Versuch zu unternehmen, noch einmal die große Linie zu skizzieren – so es sie denn gibt«. Die Hersteller wollten wenigstens verstehen, was geplant sei. Dass sie einverstanden seien, erwarte Bahr sicher ohnehin nicht. Das Sparpaket der schwarz-gelben Koalition enthalte dirigistische Maßnahmen, von denen keiner wisse, wie damit umzugehen sei, kritisierte Hoffmann auf der BAH-Jahresversammlung vorige Woche in Berlin.

Der BAH hoffe sehr, dass Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Neuord­nung des Arzneimittelmarktes (ANMOG) noch möglich seien. Für die geplante Bewertung innovativer Arzneimittel fehle eine Erklärung, was unter Basisnutzen zu verstehen sei. Daher sei ein Zu­satz­nutzen nicht sinnvoll zu bestimmen. Hoffmann bemängelte zudem, dass den angeblichen Einsparungen durch Rabattverträge nie die Kosten durch geringe Compliance gegenübergestellt worden seien: »Wir vermissen eine handfeste Analyse.«

 

Hersteller befürchten mehr Aufwand

 

Um Compliance-Probleme zu mildern, solle nun außerdem eine Mehrkosten­regelung eingeführt werden, welche zusätzlichen Aufwand und erhebliche neue Kosten verursache, erklärte der BAH-Vorsitzende. Denn der Patient müsse, wenn er das teurere, nicht rabattierte Medikament will, dieses zunächst voll bezahlen und sich den erstattungsfähigen Teil von der Kasse wiederholen.

 

Beim geplanten Vereinheitlichen der Packungsgrößen stimme das Verhältnis des Aufwands zum Ziel nicht. Die Änderung solle nicht nur für neue, sondern auch für die bereits im Markt befindlichen Packungen gelten. »Es liegt auf der Hand, dass für die Umstellungen erhebliche Aufwendungen erforderlich sind.«

 

Staatssekretär Bahr antwortete, er könne nicht verhehlen, dass die schwarz-gelbe Koalition dirigistische Maßnahmen anwende. Die Erhöhung des Rabatts sei hart für die Hersteller. »Aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir durch den erhöhten Rabatt ein Preisniveau in Deutschland erreichen, das noch immer dem zweithöchsten Niveau in Europa entspricht, nämlich dem der Schweiz.«

 

Bahr rüffelte erneut diejenigen Hersteller, die eine Gesetzeslücke ausgenutzt und durch eine sogenannte Preisschaukel den Zwangsrabatt für sich verkleinert hätten (siehe dazu Arzneimittelsparpaket: Hersteller nutzen Gesetzeslücke, PZ 31/2010). Das Bundesgesundheitsministerium werde dies nicht durchgehen lassen.

 

Änderungen am Entwurf des AMNOG seien noch möglich, erklärte Bahr. Er verteidigte aber die vorgesehenen Preisverhandlungen für neue Arzneimittel. »Wir wollen zu harten Einsparungen kommen«, sagte er. Das Gesetz sei keine »Pharmabeglückung«. »Ich ärgere mich, dass die öffentliche Wahrnehmung da teilweise anders ist.« Die Lösung biete den Herstellern für die Zukunft Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ferner bleibe ein schneller Marktzugang erhalten, den andere Länder nicht hätten.

 

Die Mehrkostenregelung sei unverzichtbar, befand Bahr. Er habe sich die Umsetzung der Rabattverträge im vergangenen Jahr in Apotheken angeschaut. »Es ist sehr intransparent gewesen.« Für die Patienten sei eine Wahlmöglichkeit zwischen rabattierten und teureren anderen Produkten wichtig. Dass die Mehrkostenregelung die Rabattverträge aushebeln könnte, glaubt Bahr nicht.

 

Kritik an »Pharmabeglückung«

 

Wolfgang Kaesbach, Abteilungsleiter Arzneimittel im GKV-Spitzenverband, widersprach Bahr entschieden. Das AMNOG und besonders die geplante Nutzenbewertung sei eben doch ein Paket zur Pharmabeglückung. Eine Nutzenbewertung im eigentlichen Sinne sei gar nicht mehr vorgesehen. Vielmehr solle bei neuen Arzneimitteln eine Schnellbewertung stattfinden, für die die Hersteller den Zusatznutzen in einem Dosier belegen müssen. Tatsächlich lasse sich der Nutzen aber nur im Vergleich zu anderen Arzneien bewerten.

 

Für Kaesbach ist es ein »Grundübel«, dass anhand der Zulassungsunterlagen über die therapeutische Wirksamkeit ein Nutzen abgeleitet werden soll. »Das ist wissenschaftstheoretischer Unsinn«, protestierte Kaesbach. Es markiere das Ende der evidenzbasierten Medizin; Deutschland falle hinter den gängigen Standard in der Welt zurück. Zudem sei es kaum möglich, bei Arzneien ohne Therapiealternativen über Preise zu verhandeln. Die müsse eine Behörde mit staatlicher Autorität festsetzen, sagte der Kassenvertreter. /

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