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Doc Morris

Weitere Apotheken-Automaten geplant

20.09.2017  10:30 Uhr

Von Ev Tebroke / Der niederländische Versender Doc Morris gibt mit seinem Arzneimittel-Abgabeautomaten nicht auf – das war zu erwarten. Nun kommt auch von höchster Ebene die Ankündigung, dass weitere Abgabestationen folgen werden. Doch zunächst gilt es noch, ein Gerichtsverfahren abzuwarten.

Der Chef der Schweizer Konzernmutter Zur Rose, Walter Oberhänsli, kündigte an, man werde einen neuen Versuch unternehmen, weitere Arzneimittel-Abgabeautomaten in Deutschland zu eröffnen. »Wir wollen auch in strukturschwachen Gegenden Menschen mit Arzneien versorgen, besonders wenn die Dorfapotheke – wie in Hüffenhardt – schließt«, sagte er nun der Nachrichtenagentur dpa.

Aber auch angriffslustige Konzerne wie Zur Rose und deren Tochter Doc Morris sind geltendem Recht verpflichtet. Es gebe noch keine konkreten Pläne, betonte eine Zur-Rose-Sprecherin auf Anfrage der PZ. Der Automat sei ein Projekt, das sie weiter verfolgten, aber man werde selbstverständlich zunächst das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe abwarten. Dort will der Versender nach eigenen Angaben grundsätzliche Rechtsfragen zu alternativen und digitalen Versorgungskonzepten klären lassen.

 

Hintergrund des Verfahrens ist die vorläufige Schließung des im April 2017 von Doc Morris eröffneten Apotheken-Automaten in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt. In der Abgabestelle konnten Patienten ihr Rezept einscannen, die Beratung erfolgte per Video-Chat durch Doc-Morris-Mitarbeiter am niederländischen Unternehmenssitz Heerlen. Anschließend gaben sie das gewünschte Medikament per Knopfduck frei und der Kunde konnte es aus dem Automaten entnehmen.

 

Wettbewerbswidrig

 

Aus Sicht der Apotheker hierzulande verstößt Doc Morris damit eindeutig gegen geltendes Apothekenrecht. Das Landgericht Mosbach sah dies genauso: Der Automat sei wettbewerbs­widrig, so die Richter, sie ordneten im Juni auf Antrag von Apothekern sowie des baden-württembergischen Landesapothekerverbands die vorläufige Schließung der Abgabestelle an. Dagegen hatte Doc Morris vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Dem Unternehmen zufolge handelt es sich bei dem Geschäftskonstrukt um einen legitimen Versandhandel. /

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