Pharmazeutische Zeitung online
Cannabis

ABDA will Art der Darreichung klären

21.09.2016  09:08 Uhr

Von Christina Müller / Mit der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll Cannabis zu therapeutischen Zwecken künftig verschreibungs- und erstattungsfähig werden. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf, zunächst grundlegende Fragen etwa bei der Anwendung zu klären. Palliativmediziner sträuben sich gegen die Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen.

Die ABDA begrüßt das Anliegen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) , den therapeutischen Einsatz sowie die Erstattungsfähigkeit von Cannabis regeln zu wollen. Insbesondere das Vorhaben, dabei auf die bewährten Versorgungsstrukturen der öffentlichen Apotheken zurückzugreifen, stößt bei der Bundesvereinigung auf Zuspruch.

Einige Stellen des Gesetzestextes seien jedoch konkreter zu fassen: So fordern die Apotheker etwa, die medizinische Anwendung von Medizinalhanf auf definierte Applikationsformen zu beschränken, um die Zufuhr der enthaltenen Cannabinoide wie Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) zu standardisieren. »Diese müssen sicherstellen, dass das im Cannabis als Säure vorliegende Δ9-THC durch ausreichende Hitzezufuhr in das pharmakologisch wirksame phenolische Δ9-THC umgewandelt wird, wie beispielsweise bei der Inhalation mittels Verdampfern.« Andere Applikationsformen sind aus Sicht der ABDA nicht akzeptabel. Sowohl das Rauchen von Cannabis als auch das Einbacken in Kekse oder ein Auszug als Cannabisbutter könnten zu ungewollten Über- oder Unterdosierungen führen.

 

Der Berufsverband der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland sieht mit Blick auf den Kabinettsentwurf ein »lange währendes Versorgungsproblem« für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen gelöst. In ihrer Stellungnahme kritisieren sie jedoch das Vorhaben, die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis von einer Genehmigung durch die Krankenkassen abhängig zu machen.

 

Entscheidung innerhalb von 48 Stunden

 

Erfahrungsgemäß würden die Kostenträger mit solchen Anträgen sehr unterschiedlich verfahren. »Von einer strikten Ablehnung über eine sehr zögerliche, gelegentlich erst durch hartnäckiges Nachfragen erteile Genehmigung bis hin zu sehr raschen positiven Entscheidungs- und Bewilligungsprozessen ist aktuell seitens Krankenkassen jedes Bewilligungs- oder Ablehnungs­verhalten zu beobachten«, so die Palliativmediziner. Sie fordern daher, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen. Alternativ drängen sie darauf, das Genehmigungsverfahren stark zu standardisieren und den Kassen eine angemessene Entscheidungsfrist – etwa 48 Stunden – aufzuerlegen. Gerade für Patienten mit einem hohen Leidensdruck sei es medizinisch und ethisch geboten, die bürokratischen Hürden möglichst niedrig zu halten, heißt es. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa