ABDA will Art der Darreichung klären |
21.09.2016 09:08 Uhr |
Von Christina Müller / Mit der geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll Cannabis zu therapeutischen Zwecken künftig verschreibungs- und erstattungsfähig werden. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf, zunächst grundlegende Fragen etwa bei der Anwendung zu klären. Palliativmediziner sträuben sich gegen die Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen.
Die ABDA begrüßt das Anliegen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) , den therapeutischen Einsatz sowie die Erstattungsfähigkeit von Cannabis regeln zu wollen. Insbesondere das Vorhaben, dabei auf die bewährten Versorgungsstrukturen der öffentlichen Apotheken zurückzugreifen, stößt bei der Bundesvereinigung auf Zuspruch.
Einige Stellen des Gesetzestextes seien jedoch konkreter zu fassen: So fordern die Apotheker etwa, die medizinische Anwendung von Medizinalhanf auf definierte Applikationsformen zu beschränken, um die Zufuhr der enthaltenen Cannabinoide wie Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) zu standardisieren. »Diese müssen sicherstellen, dass das im Cannabis als Säure vorliegende Δ9-THC durch ausreichende Hitzezufuhr in das pharmakologisch wirksame phenolische Δ9-THC umgewandelt wird, wie beispielsweise bei der Inhalation mittels Verdampfern.« Andere Applikationsformen sind aus Sicht der ABDA nicht akzeptabel. Sowohl das Rauchen von Cannabis als auch das Einbacken in Kekse oder ein Auszug als Cannabisbutter könnten zu ungewollten Über- oder Unterdosierungen führen.
Der Berufsverband der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland sieht mit Blick auf den Kabinettsentwurf ein »lange währendes Versorgungsproblem« für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen gelöst. In ihrer Stellungnahme kritisieren sie jedoch das Vorhaben, die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis von einer Genehmigung durch die Krankenkassen abhängig zu machen.
Entscheidung innerhalb von 48 Stunden
Erfahrungsgemäß würden die Kostenträger mit solchen Anträgen sehr unterschiedlich verfahren. »Von einer strikten Ablehnung über eine sehr zögerliche, gelegentlich erst durch hartnäckiges Nachfragen erteile Genehmigung bis hin zu sehr raschen positiven Entscheidungs- und Bewilligungsprozessen ist aktuell seitens Krankenkassen jedes Bewilligungs- oder Ablehnungsverhalten zu beobachten«, so die Palliativmediziner. Sie fordern daher, die entsprechende Passage ersatzlos zu streichen. Alternativ drängen sie darauf, das Genehmigungsverfahren stark zu standardisieren und den Kassen eine angemessene Entscheidungsfrist – etwa 48 Stunden – aufzuerlegen. Gerade für Patienten mit einem hohen Leidensdruck sei es medizinisch und ethisch geboten, die bürokratischen Hürden möglichst niedrig zu halten, heißt es. /