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Frühe Nutzenbewertung

GBA

20.09.2011  17:43 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (GBA) hat die frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel verteidigt. Entgegen aller Kritik der Industrie sei das Verfahren richtig, sagte der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess in Berlin.

»Wir sehen überhaupt keinen Anlass dafür, von Einzelheiten der Nutzenbewertung Abstand zu nehmen«, sagte Hess auf einer Pressekonferenz. Grund für diese Äußerung war das Vorgehen einiger Arzneimittelhersteller, die mit Verweis auf die frühe Nutzenbewertung angekündigt hatten, ihre Präparate in Deutschland nicht auf den Markt zu bringen.

So fürchten Boehringer Ingelheim und Lilly, dass die Bewertung für ihr Diabetes-Medikament Linagliptin (Trajenta®) zu einem in ihren Augen nicht angemessenen Erstattungspreis führt (lesen Sie dazu auch PZ 36/2011, Seite 42). Auch der Pharmakonzern Novartis nahm seine Blutdrucksenker-Kombination Rasilamlo® nach knapp vier Monaten wieder vom deutschen Markt.

 

Als Grund nannte das Unternehmen Abstimmungsschwierigkeiten mit dem GBA über die einzureichenden Daten für die Bewertung. Für Novartis war damit belegt, dass die frühe Nutzenbewertung nicht funktioniert (lesen Sie dazu auch PZ 35/2011, Seite 14). Hess hält das Vorgehen der Industrie hingegen für einfaches Marketing. »Wenn Hersteller Marktkonsequenzen ziehen, ist das nicht unsere Entscheidung.«

 

Daneben hat der GBA in der vergangenen Woche beschlossen, die Vorgaben zu Mindestmengen bei Knieoperationen vorerst auszusetzen. Das Gremium reagiert damit auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom August. Seit 2006 müssen Krankenhäuser mindestens 50 Operationen mit künstlichen Kniegelenken pro Jahr vorweisen, um Patienten behandeln zu dürfen. Grund für diese Vorgabe ist die Annahme, dass die Qualität der Behandlung in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt. Die Richter am LSG sahen keinen eindeutigen Beweis für diesen Zusammenhang und erklärten die Vorschrift für unwirksam.

 

Revision beim BSG

 

Der GBA will nun beim Bundessozialgericht (BSG) Revision einlegen. Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung werde die Mindestmengen-Vorschrift jedoch ausgesetzt, um Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu schaffen, sagte Hess. »Wir sind aber nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Mindestmenge von 50 bei der Knie-Total-Endoprothese rechtmäßig ist.«

 

Das Urteil am BSG könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein. Entscheiden die Richter gegen die Vorgaben bei Knieoperationen, könnte es für den GBA insgesamt schwierig werden, Mindestmengen als Grundlage der medizinischen Qualitätssicherung vorzuschreiben. / 

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