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Qualität mit zweierlei Maß

13.09.2007  11:49 Uhr

Qualität mit zweierlei Maß

Qualität in der Gesundheits- und Pflegeversorgung ist ein hohes Gut. Mit immer weitergehenden Regelungen wird ein Optimum an Qualität gefordert. Verstöße gegen Qualitätsvorstellungen werden öffentlich gemacht. Jüngstes Beispiel sind Mängel in der Qualität der Versorgung in Pflegeheimen. Unisono werden höhere Standards und eine intensive Überwachung von Pflegeheimen und ein Pflege-TÜV gefordert. Nur am Rande sei erwähnt, dass dabei die Kostenproblematik unberücksichtigt bleibt, denn Qualität kostet und viele Pflegeheime beklagen einen seit Jahren unveränderten Pflegesatz bei steigenden Kosten.

 

Nicht anders ist die Situation in der Arzneimittelversorgung. Die Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke sind hoch, in der Ausstattung und im personellen Bereich. Dies wird routinemäßig kontrolliert. Kontinuierliche Fortbildung des Apothekenpersonals wird gefordert. Dies zu Recht, denn eine der Hauptaufgaben von Apotheken ist die Beratung ihrer Kunden in allen Fragen der Arzneimittelversorgung, von der vom Arzt verordneten Einnahme von Arzneimitteln, auch zur Förderung der Compliance, bis hin zu Nebenwirkungen, und dies insbesondere bei hoch potenten und damit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Und der plakative Hinweis: »Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« ist keine Floskel, sondern eine gesundheitspolitische Notwendigkeit zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung.

 

So weit, so gut. Aber wie steht es dabei mit dem Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dabei auch mit hoch potenten und in ihrem Gebrauch mit dem Risiko gefährlicher Nebenwirkungen verbundenen Arzneimitteln? Die Versorgung ist anonym. Der Patient gibt das Rezept in einer in die Kette des Versandhandels eingebundenen Stelle ab, zum Beispiel einem Drogeriemarkt. Von hier wandert das Rezept an eine im Ausland gelegene Versandzentrale. Von dort erhält der Absender des Rezepts das Arzneimittel, und nach drei Tagen kann sich der Patient sein Arzneimittel abholen, ohne jede Form einer sachkundigen Beratung. Der Patient zahlt weniger als in der Apotheke. Damit entsteht ein ökonomischer Nutzen. Aber heißt es nicht landauf, landab, dass die Qualität der Versorgung über allem steht, gleichgültig, was es kostet?

 

Juristen werden den Versandhandel unter juristischen Gesichtspunkten prüfen. Gesundheitspolitisch ist der Versandhandel unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Arzneimittelversorgung nicht vertretbar. Es geht nicht an, den Begriff der Qualität der Gesundheitsversorgung so auszulegen, wie es bestimmten gesundheitspolitischen Zielvorgaben entspricht. Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist unteilbar, auch in der Arzneimittelversorgung.

 

Professor Dr. Fritz Beske

Direktor des Fritz-Beske-Instituts für Gesundheits-System-Forschung, Kiel

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