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Rechtssicherheit

12.09.2017  10:13 Uhr

Apotheker in Deutschland müssen sich trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem aktuellen Urteil entschieden. Zwei Apothekerinnen aus Westfalen hatten ihren Kunden als Zugabe auf preis­gebundene Arzneimittel Gutscheine auf ­Kuschelsocken angeboten. Rund 5o Cent betrug der Wert der Zugabe. Dennoch sah das OVG Münster darin einen Verstoß gegen die Preis­bindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (lesen Sie dazu Arzneimittelpreisbindung: Keine Kuschelsocken als Zugabe). Der Socken-Gutschein lasse die Arzneimittel für den Kunden günstiger erscheinen. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Münsteraner Gericht ein Urteil des OVG Niedersachsen. Viele Apotheker werden diese Entscheidung vermutlich kritisieren. Verstärkt sie doch die vom EuGH-Boni-Urteil ausgelöste Inländerdis­kriminierung. Für deutsche Apotheker gibt es keine Möglichkeit, von der Arzneimittelpreisverordnung abzuweichen.

 

Das Urteil hat aber auch positive Aspekte, denn es sorgt für einheitliche Bedingungen und damit für Rechtssicherheit für alle Apotheker, auch wenn diese teuer erkauft wird. Auch wenn das Urteil nicht die Ungerechtigkeit aufhebt, dass ausländische Versender Boni geben dürfen, Apotheker in Deutschland aber nicht, könnten die ­positiven Aspekte dieser Entscheidung die negativen auf mittlere Sicht überwiegen. Das Urteil schafft für alle Apotheker dieselben Rahmen­bedingungen. An der Preisverordnung vorbei geht bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nichts, eine Bagatellgrenze gibt es nicht.

 

Angesichts dieser klaren Positionierung des OVG Münster muss sich der Gesetzgeber fragen lassen, wie lange er noch gedenkt, den unhalt­baren Zustand der Inländerdiskriminierung zum Nachteil der deutschen Apotheker zu tolerieren. Es muss endlich etwas passieren. Seit dem Urteil vom vergangenen Oktober haben die Apotheker einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Dass es vielen Apothekern dennoch gelingt, ihren Betrieb auf dem selben Niveau zu führen, wie vor dem ­EuGH-Urteil, kann den Wettbewerbsnachteil nicht legitimieren. Abzuwarten, bis die flächendeckende Versorgung tatsächlich Lücken ­bekommt, wäre eine fatale Strategie und unbestritten bleibt, dass ein ­Rx-Versandverbot die einzige wirklich zielführende Lösung ist.

 

Daniel Rücker

Chefredakteur

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