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Studien mit Demenzkranken

Linke will Gesetz stoppen

14.09.2016  10:13 Uhr

Von Jennifer Evans / Die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG), die unter bestimmten Voraussetzungen Arzneimittelstudien an Demenzkranken erlaubt, will die Fraktion Die Linke aufhalten.

 

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei, sagte vergangene Woche bei einem Fachgespräch im Bundestag: »Arzneimittelforschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten ist nicht nur unnötig, sie ist auch medizinisch, juristisch und ethisch fragwürdig.« Medizinische Fortschritte würden nicht behindert, wenn diese Forschung wie bisher verboten bliebe.

 

Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) klinische Studien etwa mit Demenzkranken ermöglichen, wenn diese zuvor in einer Patientenverfügung ihr Einverständnis gegeben haben, selbst wenn der Betroffene womöglich keinen Nutzen davon hat. Die Koalitionsfraktionen plädierten jedoch dafür, eine Einwilligung unabhängig von einer Patientenverfügung zu dokumentieren und dies nur nach verpflichtender ärztlicher Aufklärung. Auch gab es Überlegungen, die Forschung nur zu erlauben, wenn ein direkter Nutzen für den Probanden zu erwarten ist.

 

Aufklärung nicht möglich

 

Den Linken zufolge bemängelten die Sachverständigen bei der Expertenanhörung zur geplanten Novelle, dass es nicht möglich sei, die Betroffenen im Vorfeld ausreichend über die Forschungsvorhaben aufzuklären. Zum Zeitpunkt der Einwilligung sei über die Art der Durchführung kaum etwas bekannt. Vogler teilt die Sorge von Medizinern, Juristen und Ethikern: »Die Risiken und Belastungen durch Arzneimittelstudien gerade für Demenzpatienten dürfen keinesfalls verharmlost werden, da bei diesen Studien auch massive Eingriffe in Freiheitsrechte wie Fixierungen oder Eingriffe in den gewohnten Tagesablauf notwendig werden können, die Betroffenen aber keine Einsicht mehr in die Gründe für diese Maßnahmen haben.«

 

Die Teilnehmer des Fachgesprächs bezweifelten laut der Fraktion auch, dass die Novelle in der aktuellen Fassung europarechtlich Bestand hätte. Demnach sieht die EU-Verordnung entweder eine Freigabe der Tests oder ein nationalstaatlich geregeltes Verbot vor. Eine bedingte Zulassung sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, so die Linken. Vor der Sommerpause hatte die Koalition die abschließende Entscheidung über die AMG-Novelle aufgrund des heiklen ethischen Themas kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. /

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