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Apotheker in den G-BA?

10.09.2014  09:56 Uhr

Seit 2004 entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, welche medizinischen Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Die Entscheidungen treffen die Vertreter der Leistungserbringer und der GKV sowie drei unparteiische Mitglieder (lesen Sie dazu Gemeinsamer Bundesausschuss: Mit dem Fachwissen der Apotheker). Die verfasste Apothekerschaft ist nicht dabei. Deshalb wurde seither in den vergangenen Jahren auf dem Deutschen Apothekertag der Antrag gestellt, beim Gesetzgeber einen Sitz in dem Gremium zu fordern. Aber ist das wirklich sinnvoll?

 

Es steht außer Frage: Der G-BA ist das Gremium, das über die GKV-Leistungen bestimmt – auch bei Arzneimitteln. Der G-BA quantifiziert für jedes neue Medikament dessen Nutzen und bestimmt damit die Höhe des Erstattungspreises.

 

Natürlich sind Apotheker als Arzneimittelexperten für diese und alle anderen Bewertungen eines Medikaments bestens geeignet. Daran gibt es keinen Zweifel. Die hat übrigens auch der G-BA selbst nicht. Die Zahl der Pharmazeuten, die beim G-BA arbeiten, ist zweistellig. Pharmazeutischer Sachverstand wird dort gern gesehen. Entscheidend für die Mitgliedschaft der Apotheker darf aber nicht sein, dass sie es können. Die Angelegenheit kostet viel Geld. Deshalb muss es – wie im G-BA auch – vor allem um den Nutzen gehen. Was hat die Apothekerschaft davon, wenn sie selbst im G-BA mit abstimmen darf?

 

An dieser Stelle wird es eng für die Befürworter, denn der Einfluss wäre gering. Leistungserbringer und Krankenkassen haben jeweils fünf Stimmen, die neutralen Mitglieder drei. Viel bewegen könnten die Apotheker mit einer Stimme sicher nicht. Nicht einmal das Zünglein an der Waage könnten die Apotheker spielen. Im G-BA gibt es bei der Stimmenverteilungen grundsätzlich eine Parität zwischen Leistungserbringern und Kassen. Der Einfluss der Apotheker bliebe also sehr begrenzt. Auf der anderen Seite liefe die Apothekerschaft Gefahr, in Sippenhaft genommen zu werden. Unliebsame Entscheidungen müsste sie als G-BA-Mitglied mittragen. Gemeinsam gefasste Beschlüsse öffentlich zu kritisieren, ist beim G-BA aus gutem Grund nicht erlaubt.

 

Den geringen Einfluss auf das Gremium müssten sich die Apotheker auch noch teuer erkaufen. Nach einer Berechnung von 2011 müsste die ABDA mindestens zehn Mitarbeiter entsenden. Für dieses Projekt ist die Kosten-Nutzen-Rechnung deshalb eindeutig negativ.

 

Daniel Rücker 

Chefredakteur

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