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Verfalldatum

Mehr als nur eine Empfehlung

13.09.2011  16:21 Uhr

Von Sven Siebenand / Die Einnahme von Medikamenten nach Überschreiten ihres Verfalldatums kann riskant sein. Unwirksamkeit oder schädliche Nebenwirkungen sind möglich. Das gilt für alle Medikamente. Denn Qualitätsmängel sind nicht in allen Fällen äußerlich erkennbar. Der Sender SAT.1 nimmt es dagegen nicht so genau und riet letzte Woche in einem Bericht am Dienstagabend, »Verfalldaten als Empfehlung zu betrachten«.

Zwar solle man den Zustand der Medikamente im Auge behalten, keine Silbe aber dazu, dass über zerbröckelte Tabletten und gerissene Drageeüberzüge hinaus Qualitätsmängel möglich sind. Was ist zum Beispiel mit der mikrobiologischen Unbedenklichkeit, etwa von Ophthalmika, fragt man sich und wundert sich auch über die Bestätigung der Aussagen durch den Apotheker Professor Dr. Gerd Glaeske von der Universität Bremen.

Jedoch sind bei Weitem nicht alle Kollegen einer Meinung mit ihm. Apotheker Professor Dr. Theo Dingermann von der Universität Frankfurt am Main sagt zum Beispiel: »Eine Haltbarkeitsan­gabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufge­druckt wurde, weil dort noch Platz war. Im Ge­gen­teil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des Arzneimittels, und sie basiert auf umfangrei­chen experimentellen Daten. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.« Somit sei ein Geschäftsmodell, wie es unter dem Etikett »Nobody is perfect« für Designer realisiert ist, bei Arzneimitteln aus gutem Grund nicht möglich.

 

Zweite-Wahl-Arzneimittel gebe es nicht und dürfe es auch nicht geben. »Wenn ein von den Medien stark nachgefragter Arzneimittelexperte die Relevanz des Verfalldatums relativiert, wird dies von vielen Menschen so verstanden, dass man diese Angabe tatsächlich auch ignorieren kann. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies völlig inakzeptabel und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht haltbar«, sagt Dingermann. /  

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