Pharmazeutische Zeitung online
Steuertipp

Erstattungszinsen künftig steuerfrei

13.09.2010  21:45 Uhr

Zahlt das Finanzamt neben der Einkommensteuererstattung auch Zinsen (sogenannte Erstattungszinsen), müssen diese nicht mehr versteuert werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.

Geklagt hatte ein Steuerpflichtiger, weil das Finanzamt von ihm geleistete Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer nicht als Werbungskosten anerkennen, Erstattungszinsen aber trotzdem versteuern wollte. Der Kläger machte geltend, dass das Abzugsverbot für die Nachzahlungszinsen verfassungswidrig sei.

 

Bis 1999 konnten Nachzahlungszinsen, die ein Steuerpflichtiger an das Finanzamt zu zahlen hatte, als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden. Diese Regelung wurde ersatzlos abgeschafft. Trotzdem mussten Erstattungszinsen weiterhin als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden. Das war bei vielen Steuerpflichtigen auf Unverständnis gestoßen.

 

Mit seinem Urteil sorgt der Bundesfinanzhof (BFH) nun für Gerechtigkeit. Das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen sehen die Münchner Richter zwar als verfassungsgemäß an. Denn der Gesetzgeber hat das Recht, bestimmte Aufwendungen generell vom Abzug auszuschließen. Jedoch ändert der BFH die bisherige Beurteilung von Erstattungszinsen.

 

Begründung des Gerichts

 

Der Steuerpflichtige überlasse dem Finanzamt mit der letztlich nicht geschuldeten (und deshalb später zu erstattenden) Steuerzahlung Kapital zur Nutzung. Dafür erhalte er als Gegenleistung vom Finanzamt die Erstattungszinsen.

 

Grundsätzlich können die Erstattungszinsen daher zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen, die steuerpflichtig sind. An dieser Auffassung hält der BFH nach wie vor fest. Das gilt jedoch nicht, wenn die Steuer wie im Streitfall die Einkommensteuer und darauf entfallende Nachzahlungszinsen laut Gesetz nicht steuermindernd abgezogen werden können.

 

In diesem Fall müssen die Erstattungszinsen ebenfalls dem nichtsteuerbaren Bereich zugeordnet werden und steuerfrei bleiben. /

 

Aktenzeichen VIII R 33/07

 

Anschrift der Verfasserin:

Diplom-Finanzwirtin Doreen Amelang

Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft GmbH

Hildesheimer Straße 271

30519 Hannover

Telefon 0511 83390-0

www.treuhand-hannover.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa