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Baden-Württemberg

Eine Million Euro für Modell zu E-Rezept

05.09.2018  10:22 Uhr

Von Ev Tebroke / Das elektronische Rezept kommt. Und es kommt zuerst in Baden-Württemberg. Wie das Sozialministerium des Landes am Freitag mitteilte, fördert es das Modellvorhaben der baden-württembergischen Apothekerschaft mit rund 1 Million Euro. Der ABDA könnte das Projekt als Blaupause für das bundesweite E-Rezept dienen.

Das gemeinsam von Landesapothekerkammer und -verband (LAK/LAV) angeschobene Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken) soll erstmals das elektronische Rezept für Kassenpatienten erproben. Dies soll im Rahmen des telemedizinischen Modellprojekts zur Fernbehandlung (DocDirect) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geschehen, das bereits seit April dieses Jahres in Süddeutschland läuft.

 

Die nächste Stufe

»Nach der Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten zur ärztlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer ist die Erprobung eines elektronischen Rezepts die nächste logische Stufe«, sagte Sozialminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich der Bewilligung der Fördergelder vergangene Woche in Stuttgart. Wenn eine ärztliche Behandlung zukünftig online möglich sei, müsse auch ein elektronisches Rezept ausgestellt werden können.

 

Mit der Zusage des Ministeriums kann laut LAK und LAV die Umsetzung des Projekts nun umgehend beginnen. Als Technologie- und Kooperationspartner der Apothekerinstitutionen ist demnach die NGDA – Netzgesellschaft deutscher Apotheker mit im Boot.

 

Das Projekt setzt auf bereits bestehende Strukturen im Ärzte- und Apothekenbereich auf und soll technisch gesehen als geschützter Rezeptspeicher entwickelt werden: Ärzte legen ein verschlüsseltes Rezept in dem Speicher ab. Und der Patient autorisiert dann die Apotheke seiner Wahl per Zugangscode, das Rezept vom Server abzurufen. Die Legitimation soll beispielsweise ebenfalls über eine App möglich sein. Auch Drittanbieter sollen bei entsprechender Autorisierung durch den Patienten, die Verordnung von dem Speicher abrufen können.

 

Dem Landesapothekerverband ist nach eigenen Angaben klar, dass das E- Rezept die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Hilfsmitteln und damit auch die Arbeit der Apotheken im Land epochal verändern wird. »Bei der Entwicklung und Umsetzung sind deshalb Augenmaß, viel Erfahrung und Detailkenntnis gefragt«, betonte LAV-Präsident Fritz Becker. Gematik-konforme Verschlüsselungstechnologien, zertifizierte Anbindung und ein maximales Maß an weiterer Datensicherheit seien unabdingbar. »Dies alles bringen wir als baden-württembergische Apothekerschaft mit unserem technologischen Kooperationspartner mit und wollen deshalb diese Technologie federführend entwickeln.«

 

Testlauf ab April 2019

 

Der erste Testlauf ist laut der Beteiligten für Anfang des zweiten Quartals 2019 anvisiert. Ab dann sollen Ärzte im Rahmen der Fernbehandlung im Modell DocDirect erste E-Verordnungen für gesetzlich Versicherte ausstellen können. Bislang ist dies in dem KVBW-Projekt nur für privat Versicherte möglich. Bis zum Teststart sind neben den technischen Herausforderungen auch noch einige rechtliche Hindernisse zu beseitigen. Derzeit ist den Apothekern eine Belieferung von elektronischen Verordnungen gesetzlich noch untersagt. Auch bedarf es noch der Zusage der Kassen, dass sie eine digitale Rezeptabwicklung akzeptieren.

 

Das Projekt in Baden-Württemberg ist als Blaupause für eine spätere bundesweite Einführung eines E-Rezepts zu verstehen. Mit der Beauftragung der NGDA könnte das Modell letztlich problemlos für eine bundesweite Lösung übernommen werden, heißt es aus dem Sozialministerium des Landes. Die ABDA hatte sich unlängst die Entwicklung eines eigenen Konzepts zur E-Verordnung auf die Fahnen geschrieben und wird auf die Erfahrungen in Baden-Württemberg aufbauen können (lesen Sie dazu E-Rezept: »Wir sind der zentrale Player«). /

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