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Retaxationen

TK verlängert Friedenspflicht

02.09.2015  09:28 Uhr

Von Christina Müller / Mit Blick auf die geänderte Arzneimittelverschreibungs-Verordnung (AMVV) verlängert die Techniker Krankenkasse (TK) ihre Friedenspflicht. Ob weitere Kassen sich anschließen, ist noch offen.

Wie die TK vergangene Woche bekannt gab, wird sie bis zum 31. März 2016 auf Retaxationen verzichten, wenn der Vorname oder die Telefonnummer des verschreibenden Arztes im Rezeptstempel fehlen.

 

Eine entsprechende Änderung der AMVV war zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Die TK hatte zunächst eine dreimonatige Friedenspflicht ausgesprochen. Diese Frist wurde nun um ein halbes Jahr verlängert. »Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker«, sagte Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK. Retaxierungen seien nicht zur Sanktionierung kleiner Formfehler gedacht, sondern sollen die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, begrüßte das Vorgehen der TK. »Retaxierungen der Krankenkassen bei unbedeutenden Formfehlern auf Rezepten dürfen die Arzneimittelversorgung der Patienten nicht gefährden«, sagte Becker. Die Angabe des Vornamens und der Telefonnummer des Arztes sollten dazu dienen, den Apothekern die Arbeit zu erleichtern und nicht zu erschweren. Die Position der TK hält Becker für vernünftig. Ein konstruktives Miteinander stärke das Vertrauen der Patienten in ihre Arzneimitteltherapie und -versorgung. »Alle Krankenkassen sollten das so handhaben«, fordert Becker.

 

Ob weitere Ersatzkassen dem Beispiel der TK folgen werden, ist nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) bislang nicht abzusehen. »Der vdek wird mit dem DAV noch vor Ablauf der derzeit bestehenden Friedenspflicht über den weiteren Umgang mit der Thematik reden«, erklärte eine Sprecherin des Verbands. Im Zuge der Änderungen der AMVV hatte der vdek dem DAV stellvertretend für alle Mitgliedskassen zugesagt, bis zum 30. September von entsprechenden Retaxationen abzusehen. Das betrifft neben der TK die Barmer GEK, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse, die Hanseatische Krankenkasse sowie die Handelskrankenkasse. /

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