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Skonti-Modelle

Kurzer Prozess

02.09.2015  09:28 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Auftakt zum sogenannten Skonti-Prozess am Landgericht Aschaffenburg dauerte vergangene Woche nur eine knappe halbe Stunde. Dann wurde die Verhandlung zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Pharmagroßhändler AEP vertagt. Verkündungstermin ist nun der 22. Oktober.

Da AEP wenige Tage vor dem Verhandlungstermin noch zwei Schriftsätze eingereicht hatte, erhielt die Wettbewerbszentrale nun die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 17. September. Das erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Ruhl, der die Klage führende Wettbewerbszentrale vertritt, auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Wie es aussieht, werde das Gericht am 22. Oktober ein Urteil fällen.

 

Wie in der Sache entschieden wird, ist laut Ruhl offen. Die Vorsitzende Richterin Ursula Schäfer habe zunächst erklärt, dass die Wettbewerbszentrale in jedem Fall zur Klage befugt ist und hierzu auf Urteile des Bundesgerichtshofs verwiesen. Damit wies die Richterin die Argumente der Gegenseite ab, wonach die Wettbewerbshüter als Verband nicht klageberechtigt seien, die Klage also missbräuchlich sei.

Mit dem Prozess will die Wettbewerbszentrale grundsätzlich die Frage klären lassen, inwieweit Skonti vor dem Hintergrund der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) überhaupt zulässig sind und ob sie mit Rabatten gleichzusetzen sind. Hier ist die Rechtsprechung bislang offen. Laut AMPreisV erhält ein Großhändler bei Rx-Produkten einen Fixzuschlag von 70 Cent pro Packung und kann zusätzlich auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent erheben. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale darf die Summe der Preisnachlässe für den Apotheker nicht über dieser prozentualen Spanne liegen.

 

AEP gewährt seinen Kunden bei Produkten bis 70 Euro, die innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden, 3 Prozent Rabatt sowie 2,5 Prozent Skonto. Bei teureren Produkten gibt es in diesem Zahlungszeitraum 2 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. In beiden Fällen liegt der Preisnachlass insgesamt über der per Verordnung festgelegten Höchstspanne.

 

Die Entscheidung in diesem Grundsatzprozess bringt Rechtssicherheit für die gesamte Großhandelsbranche und wird mit Spannung erwartet. /

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