Pharmazeutische Zeitung online
Bonn

Fußgängerzonen-Streit beigelegt

03.09.2014  09:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Streit um die Belieferung von Apotheken in der Bonner Fußgängerzone ist die Stadtverwaltung von ihrer harten Haltung abgerückt.


Lieferanten sollen nun künftig spezielle Genehmigungen erhalten, mit denen sie den Apotheken Ware auch außerhalb der offiziellen Ladezeiten zustellen dürfen. Die Belieferung der Innenstadtapotheken hatte zuletzt immer wieder für Ärger gesorgt. Offiziell dürfen Transportunternehmen Händler in der Fußgängerzone nur zwischen 6 und 12 Uhr mit Ware beliefern. 

 

Ausnahmen sind möglich, doch die Stadt erteilt die entsprechenden Genehmigungen äußerst selten und nur unter strengen Auflagen. Eine spezielle Erlaubnis gibt es etwa für Geldtransportunternehmen oder die Post. Den Antrag eines Apothekenlieferanten hatte die Verwaltung zuletzt allerdings abgewiesen. Bei den betroffenen Apotheken war das auf lautstarken Protest gestoßen.

 

Die Stadt Bonn hatte sich daraufhin bereit erklärt, einen runden Tisch einzuberufen. Vergangene Woche kamen nun Apotheker und Lieferanten mit Vertretern aus Politik und Verwaltung zusammen. Die Apotheker hätten auf den im Apothekengesetz verankerten Versorgungsauftrag, die notwendige Kühlung diverser Präparate sowie auf die Vorgaben zu Transport und Vorhaltung von Betäubungsmitteln hingewiesen, hieß es vonseiten der Stadt Bonn. Dabei sei deutlich geworden, dass man die »bisherige Position nicht aufrechterhalten kann«, sagte der zuständige Ordnungsdezernent, Wolfgang Fuchs. /

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