Pharmazeutische Zeitung online
Frühe Nutzenbewertung

Zwischenbilanz überwiegend positiv

04.09.2012  18:21 Uhr

Von Daniela Biermann / Mittlerweile hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) 25 neuartige Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen überprüft. Der GBA betrachtet das Verfahren als fair und etabliert. Änderungsbedarf bestehe nicht. Das sehen die Hersteller etwas anders.

Insgesamt attestierte der GBA 16 der 25 untersuchten Arzneistoffe (64 Prozent) einen Zusatznutzen. »Das Verfahren ist transparent, rechtssicher und im Ablauf für alle Beteiligten berechenbar. Entscheidungen erfolgen nach klaren, evidenzbasierten Kriterien«, sagte Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des GBA.

Die Bilanz liege im Einklang mit Erfahrungen aus anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Kanada oder Australien. Für weitere Änderungen an dem etablierten Verfahren gebe es bei einer differenzierten Betrachtung der bisherigen Ergebnisse keine Notwendigkeit, so Hecken. Kritik am Verfahren durch die Hersteller könne er vor dem Hintergrund ökonomischer Interessen nachvollziehen, sie in der Sache aber nicht teilen.

 

Zwar zeigte sich auch der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) mit der Zwischenbilanz recht zufrieden. Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer wies jedoch darauf hin, dass rund ein Drittel der Neulinge aus formalen Gründen nicht bewertet wurde. »Das nimmt ihnen die Chance, im Versorgungsalltag zu zeigen, was sie können«, so Fischer. Viele der heutigen Standardtherapeutika seien direkt nach ihrer Zulassung als überflüssig bezeichnet worden, hätten ihr Potenzial jedoch nach längerer Anwendung gezeigt. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, Henning Fahrenkamp, sagte, die Tatsache, dass den meisten Medikamenten ein Zusatznutzen attestiert wurde, widerlege die Behauptung von Kassenvorständen, neue Arzneimittel seien nur Scheininnovationen.

 

Im Detail fielen die Bewertungen des GBA folgendermaßen aus: Bei vier der neuen Wirkstoffe stellte der Ausschuss einen »beträchtlichen Zusatznutzen« gegenüber den bereits verfügbaren Therapiemöglichkeiten fest. Das entspricht der zweitbesten Wertung. Dabei handelt es sich um Ticagrelor (Brilique®), Abirateron­acetat (Zytiga®) Ipilimumab (Yervoy®) und Belimumab (Benlysta®). Neun Präparate haben nach Einschätzung des GBA einen »geringen Zusatznutzen«. Drei weiteren Arzneistoffen bescheinigte der GBA einen Zusatznutzen, er ließ sich jedoch nicht quantifizieren, darunter die Hepatitis-C-Mittel Boceprevir (Victrelis®) und Telaprevir (Incivo®). Die Bestnote »erheblicher Zusatznutzen« erhielt bislang kein Präparat.

 

Unvollständige Daten

 

Drei Präparate haben nach GBA-Einschätzung keinen Zusatznutzen: Pitavastatin (Livazo®) und Azilsartanmedoxomil (Edarbi®), die sofort in eine Festbetragsgruppe fielen, sowie Bromfenac (Yellox®). In sechs Fällen lieferten die Hersteller aus Sicht das GBA nur unvollständige Daten, sodass der Zusatznutzen nicht bewertet werden konnte. Die Firmen können eine Neubewertung beantragen. Derzeit befinden sich zudem sieben weitere Wirkstoffe in der Bewertung, darunter Vandetanib (Caprelsa®) und Vemurafenib (Zelboraf®), für die die Beschlussfassung vorbereitet wird. /

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