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VSA geht gegen »Spiegel« vor

27.08.2013  18:57 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Die im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« erhobenen Vorwürfe will die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken (VSA) nicht auf sich sitzen lassen. »Wir gehen juristisch gegen den ‹Spiegel› vor«, sagte ein Sprecher des Rechenzentrums. Der Bayerische Apothekerverband hat Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt.

»Aufgrund der gewaltigen Dimension haben wir uns entschlossen, rechtliche Schritte gegen den Spiegel und den betreffenden Redakteur einzuleiten«, heißt es in einem Rundschreiben der VSA an die Apotheker. Auch gegen denn schleswig-holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert werde man juristisch vorgehen. Dieser habe seine Anschuldigungen und falschen Behauptungen in mehreren Interviews wiederholt.

Das Rechenzentrum hatte die im »Spiegel« verbreiteten Vorwürfe bereits zuvor als »schlicht­weg falsch« dementiert. Das Nach­richtenmagazin hatte in einem Artikel unter dem Titel »Pillendreher als Datendealer« be­richtet, die VSA würde Rezeptdaten nur schein-­anonymisiert an den Gesundheits­dienst­leister IMS Health weiterleiten. Aufgrund der unzureichenden Verschlüsselung seien die Daten rückführbar und das Marktfor­schungs­ins­titut könne Rückschlüsse auf Personen, Alter und Geschlecht ziehen. Dieses Wis­sen werde dann teuer an Pharmahersteller ver­kauft. Datenschützer Weichert hatte in die­sem Zusammenhang »vom größten Da­ten­skan­dal der Nachkriegsgeschichte« gesprochen.

 

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hatte die VSA jedoch umgehend gegen die Vorwürfe in Schutz genommen. »Die Datenverschlüsselung erfolgt in gesetzeskonformem Rahmen. Wir sind der Auffassung, das ist so in Ordnung«, hatte der Präsident der bayerischen Datenaufsichtsbehörde, Thomas Kranig, der Pharmazeutischen Zeitung gesagt.

 

Auch der Bayerische Apothekerverband (BAV) geht derweil gegen den »Spiegel« vor und hat Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der Autor des Artikels Hilmar Schmundt habe mit Überschrift und Bebilderung suggeriert, Apotheker selbst hätten Patientendaten an Marktforschungsunternehmen verkauft, kritisiert der BAV in einer Stellungnahme. Dabei habe der Autor nach seinen Recherchen sehr wohl gewusst, dass die Apotheker an dem Vorfall nicht beteiligt sind. Nur wer den Artikel vollständig lese, erfahre den tatsächlichen Sachverhalt.

 

Der BAV sieht hier einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die wahrhafte Unterrichtung der Öffentlichkeit das oberste Gebot der Presse sei. Zudem habe er gegen Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen, weil er Informationen nicht ausreichend auf deren Wahrheitsgehalt überprüft habe. Gegen Ziffer 9 verstößt Schmundt nach Auffassung des BAV ebenfalls. Apotheker würden als Pillendreher bezeichnet, Pillendreher seien Insekten, die landläufig als Mistkäfer bekannt seien. Der verwendete Begriff »Dealer« sei zudem ein Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit Drogenhändlern genutzt werde. Wenn sich der Presserat der Ansicht des BAV anschließt, kann er eine Rüge gegen den »Spiegel« aussprechen, die dieser nach Ziffer 16 des Pressekodex in angemessener Form veröffentlichen muss. /

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