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Bubble Tea

Trendgetränk mit Risiken

Datum 28.08.2012  15:15 Uhr

Von Verena Arzbach / Die Bubble-Tea-Welle hat nach Asien und den USA auch Deutschland überschwappt. Die bunten Softdrinks bergen jedoch einige Gesundheitsrisiken. So können sich Klein­kinder an den Kügelchen verschlucken. Außerdem sind die Trendgetränke viel zu süß – und können sogar Giftstoffe enthalten.

Bubble Tea, auch Pearl Milk Tea genannt, ist ein zumeist kaltes, gesüßtes Getränk auf der Basis von grünem oder schwarzem Tee. Es wird mit Milch oder Fruchtsirup versetzt und wie ein Milkshake aufgeschäumt. Als Besonderheit enthält der Softdrink farbige, geleeartige Kügelchen (Bubbles) aus Speisestärke oder Alginat, teilweise mit flüssiger Füllung. Diese sind etwa 10 bis 15 Millimeter groß, werden durch einen Strohhalm angesaugt und dann gekaut.

Vor Kurzem warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) davor, dass Kinder die Kügelchen aus Versehen einatmen könnten. Insbesondere Kleinkinder unter vier Jahren seien gefährdet. Einzelne Presseberichte über Notfälle habe das BfR zwar nicht verifiziert, aber als plausibel eingeschätzt. »Trotz fehlender Hinweise kann das BfR eine Gesundheitsgefährdung durch Aspiration von Bubbles nicht ausschließen, weil derartige Zwischenfälle in Deutschland nicht systematisch erfasst werden«, hieß es in einer Stellungnahme.

 

Das BfR schloss sich mit dieser Einschätzung dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte an. Dieser hatte bereits im Februar vor dem Trendgetränk gewarnt. Kleinkinder könnten die Bubbles leicht verschlucken. Gerieten diese schließlich in die Lunge, könnten sie zu einer Lungenentzündung oder einem -kollaps führen. Das BfR empfahl daher, Hinweise zum Gesundheitsrisiko auf den Produkten und der Bewerbung anzubringen.

 

Auch die Inhaltsstoffe der süßen Tees sind bedenklich, wie jetzt Wissenschaftler des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen herausfanden. Sie untersuchten neun Proben der Kügelchen aus einer Mönchengladbacher Filiale einer bundesweiten Teeladenkette. Bei der Analyse fanden sie Styrol, Acetophenon und bromierte Substanzen – Stoffe, die im Verdacht stehen, das Krebsrisiko zu erhöhen oder Allergien auszulösen. Ihr Einsatz in Lebensmitteln ist generell verboten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nahm daher Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelschutzgesetz auf.

 

Im Juli wies zudem die Stiftung Warentest synthetische Azofarbstoffe in den Tees nach. Diese stehen im Verdacht, Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern auszulösen. Seit Juli 2010 müssen verpackte Lebensmittel, die diese Farbstoffe enthalten, vorsorglich mit Warnhinweisen versehen werden. Die Regel greift jedoch nicht bei den Bubble Teas, da diese über Theken verkauft werden und somit zu den unverpackten Lebensmitteln zählen. / 

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