Pharmazeutische Zeitung online
Rabattverträge

Vergabekammer stoppt Roche und AOK

26.08.2008  16:50 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Vergabekammer stoppt Roche und AOK

Von Daniel Rücker

 

Der Rabattvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Pharmaunternehmen Roche über den Einsatz von Erythropoetin (Epo) ist nichtig.

 

Nach einem Urteil der Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt hätte die AOK den Auftrag europaweit ausschreiben müssen. Damit hat das Gericht erstmals einen Rabattvertrag zu einem patentgeschützten Arzneimittel gekippt. Im Juni hatten Kassen und Hersteller eine Vereinbarung abgeschlossen, die für zwei verschiedene Epo-Präparate von Roche galt, das kurz wirksame NeoRecormon® und das lang wirksame Mircera®.

 

Hinter der Frage, ob die AOK den Auftrag hätte ausschreiben müssen, geht es auch um die Vergleichbarkeit verschiedener Epo-Präparate sowie den Patentschutz. Eine Ausschreibung ist nämlich nur notwendig, wenn es zum Epo von Roche therapeutisch gleiche Alternativen gibt. Die AOK hatte dies mit Verweis auf den Patentschutz als nicht gegeben angesehen. Der Mitbewerber Amgen wollte das jedoch nicht glauben und klagte gegen den Vertrag. Mit Erfolg. Am 15. August stoppte die Vergabekammer die Vereinbarung.

 

Die verschiedenen Epos seien bei vielen Patienten und Indikationen gleichermaßen anwendbar. Dies werde auch dadurch gestützt, dass Ärzteverbände die bevorzugte Anwendung des rabattierten Epos empfohlen hätten und dabei auch nicht die jeweilige individuelle medizinische Situation berücksichtigt hätten. Zudem basierten die mit dem Vertragsabschluss erhofften Lenkungseffekte zum Rabatt-Epo auch auf der Austauschbarkeit der verschiedenen Präparate. Außerdem habe der Gemeinsame Bundesausschuss die Präparate in dieselbe Festbetragsgruppe eingeordnet. Auch diese setze voraus, dass es sich um pharmakologisch-therapeutisch gleiche Wirkstoffe handele, so das Gericht.

 

Während sich Amgen über die Entscheidung freut, sehen Teile der pharmazeutischen Industrie in ihr eine Aushöhlung des Patentschutzes. So zitiert die »Financial Times Deutschland» den Rechtsanwalt Jan Byok mit dem Satz: »Der Beschluss der Vergabekammer ist ein Kulturschock für die forschenden Hersteller.« Die Tragweite der Entscheidung müsse dringend geprüft werden. Dem schließt sich im selben Beitrag Rechtsanwalt Burkhard Sträter an. Amgens Argumentation sei innovationsfeindlich, denn sie setze die Originale mit den generischen Epos gleich.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa