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Hilfstaxe

Höhere Abschläge, höherer Arbeitspreis

20.08.2014  09:43 Uhr

Von Ev Tebroke / Apotheker und Kassen haben sich auf neue Abrechnungskonditionen für Zytostatika und andere Parenteralia verständigt. Demnach steigt bei bestimmten Wirkstoffen und Generika der Abschlag auf den Apothekeneinkaufspreis. Gleich­zeitig werden die Apotheker für die Zubereitung besser bezahlt.

Der GKV-Spitzenverband rechnet aufgrund der aktuellen Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe mit Einsparungen von mindestens 65 Millionen Euro bei den Apothekenausgaben. Hierbei ist die Umsatzsteuer miteingerechnet. 2013 hatten die Kassen nach eigenen Angaben mehr als 3 Milliarden Euro für Parenteralia-Rezepturen ausgegeben. Für die Apotheker summiert sich der finanzielle Vorteil laut Kassenberechnungen auf rund 12 Millionen Euro. 

Der Neuregelung zufolge erhöht sich ab 1. September der Abschlag bei den generischen Wirkstoffen von 25 auf 30 Prozent. Für die Wirkstoffe Paclitaxel und Docetaxel soll der Preisnachlass von 25 auf 46 Prozent angehoben werden. Für die Herstellung von zytostatikahaltigen Zubereitungen sowie bei Cardioxane®-Lösungen erhalten die Apotheker laut Vereinbarung künftig mit 81 Euro 2 Euro mehr als bislang.

 

Für Zubereitungen mit monoklonalen Antikörpern sollen sie 71 Euro abrechnen dürfen. Bislang lag der Arbeitspreis hier bei 67 Euro. Bei der Abgabe von patentgeschützten Wirkstoffen sowie Generika, die durch kein anderes Fertigarzneimittel ersetzt werden können, soll der bisher auf den Apothekeneinkaufspreis gewährte Preisnachlass von 1 Prozent entfallen.

 

Gestiegene Anforderungen

 

Für den Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) birgt die neue Vereinbarung fatale wirtschaftliche Auswirkungen für viele Apotheken. Die minimale Erhöhung der Arbeitspreise bedeute schon angesichts der erheblich gestiegenen Anforderungen durch die neue Apothekenbetriebsordnung keine angemessene Honorierung, so die Kritik. Auch seien Forderungen zur Beseitigung der immer weiter steigenden Unterdeckung bei der Herstellung von monoklonalen Antikörpern und nach einem nachhaltig höheren Arbeitspreis völlig unberücksichtigt geblieben. Offen sei zudem, ob die Arzneimittel-Lieferanten die Preisnachlässe der Hilfstaxe überhaupt mitmachten, heißt es in einer Stellungnahme des VZA.

 

Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten sich nach zwei Verhandlungsrunden auf das nun vorliegende Ergebnis geeinigt. Vergangene Woche hatten die jeweils zuständigen Gremien beider Verbände der sogenannten Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) zugestimmt. /

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