Pharmazeutische Zeitung online

Verkürzte Meldepflicht für Infektionen

23.08.2011  16:29 Uhr

Von Daniela Biermann / Meldepflichtige Erkrankungen sollen künftig innerhalb von 24 Stunden das zuständige Gesundheitsamt erreichen. Die Gesundheitsämter wiederum müssen die Meldungen innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut weiterleiten.

Eine entsprechende Änderung des Infektions­schutzgesetzes plant das Bundesgesundheits­ministerium als Konsequenz aus der EHEC-Krise. Die verkürzte Meldepflicht gilt für alle meldepflichtigen Krankheiten, bestätigte ein Ministeriumssprecher der Pharmazeutischen Zeitung.

Bisher müssen die Ärzte eine Meldung innerhalb von 24 Stunden veranlassen, zum Beispiel einen Brief in die Post werfen. In Zukunft muss die Meldung jedoch innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen, was wohl nur elektronisch möglich ist. Die Ämter selbst haben bislang bis zu 16 Tage Zeit zur Weiterleitung – viel zu lang, um bei einer Epidemie schnell und angemessen zu reagieren.

 

In Zukunft dürfen es nur noch 72 Stunden sein. Nach bisherigen Planungen soll das Bundeskabinett die Gesetzesnovelle bereits am 31. August beschließen. / 

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