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Metoprolol

AOK unterstellt Apothekern Betrug

23.08.2011  16:29 Uhr

Von Daniel Rücker / Die AOK sucht die Konfrontation mit den Apothekern. Wegen falsch bedruckter Rezepte droht sie öffentlich mit dem Staatsanwalt und droht Strafen an. Mit eigenen Fehlern geht sie deutlich nachsichtiger um.

Mit schweren Geschützen hat der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen in der vergangenen Woche die Apotheker unter Beschuss genommen. Diese hätten im großen Stil anstelle eines Rabatt­arzneimittels andere wirkstoffgleiche Medikamente abgegeben, allerdings ohne dies auf dem Rezept zu dokumentieren. Das Problem ist seit drei Wochen bekannt. Rund 30 000 Mal hatten Apotheker in Deutschland Metoprololsuccinat von Betapharm gegen ein anderes Präparat ausgetauscht, auf dem Rezept wurde jedoch das verordnete Rabattarzneimittel abgerechnet.

Die falsch bedruckten Rezepte fielen auf, weil es Metoprololsuccinat von Betapharm bis heute nicht gibt. Die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Rabattvertrages im Mai und seinem Inkrafttreten zum 1. Juni war zu kurz. Viele Hersteller hatten Lieferprobleme. Betapharm war bei Metoprololsuccinat überhaupt nicht lieferfähig. Als das Unternehmen sich weigerte, den Herstellerrabatt für die falsch bedruckten Rezepte an die AOK abzuführen, wurde der Fall bekannt.

 

Damals reagierten AOK und Deutscher Apothekerverband (DAV) besonnen. Beide Seiten waren an einer Aufklärung interessiert. Die falsch bedruckten Rezepte sollten in die Apotheken zurückgeschickt werden. Größere Schuldzuweisungen drangen nicht an die Öffentlichkeit.

 

Die Spitze des Eisberges

 

Mit der für die AOK nicht ganz selbstverständlichen Besonnenheit ist es seit vergangenem Freitag vorbei. In einer Pressemeldung unterstellte die Kasse den Apothekern Betrug und die Absicht, sich bereichern zu wollen: »Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich möglicherweise um die Spitze eines Eisberges«, sagte ein AOK-Sprecher. »Aufgrund der massiven Häufung allein bei dem einen Wirkstoff steht zu befürchten, dass eine Vielzahl von Apotheken hier bewusst und systematisch vorgegangen ist. Es liegt nahe, dass betroffene Apotheken daraus einen Nutzen ziehen, etwa durch günstigere Einkaufskonditionen oder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, korrekt abrechnenden Apotheken.« Außerdem entdeckte man bei den Ortskrankenkassen das Thema Arzneimittelsicherheit für sich. Bei einem Rückruf könnten die Patienten nicht über mögliche gesundheitliche Gefahren informiert werden, hieß es.

Zumindest, was den Verdacht des gezielten Betrugs angeht, hat sich die AOK so weit aus dem Fenster gelehnt, dass sie eigentlich herausfallen müsste. Tatsächlich haben wohl fast die Hälfte der deutschen Apotheken falsch bedruckte Rezepte abgeliefert. Das ist sehr viel und zeigt, dass der Fehler ein naheliegender ist.

 

Andererseits sind es durchschnittlich rund drei Rezepte pro Apotheke. Das ist eher überschaubar und widerspricht dem Verdacht eines systematischen Betrugs. Natürlich bleibt festzuhalten, dass das Vorgehen nicht korrekt war. Ein echtes Vergehen kann man aber nur den Apothekern unterstellen, die die Rezepte regelmäßig falsch bedruckt haben.

 

Darauf geht die AOK in ihrer Pressemeldung natürlich nicht ein. Auch der Hinweis, dass hier substituiert wurde, weil AOK und Betapharm einen Phantom-Vertrag über Metoprololsuccinat geschlossen hatten, fehlte. Das hätte womöglich die Botschaft der Pressemeldung gefährdet: Apotheker geben heimlich falsche Medikamente ab, um sich zu bereichern.

 

Die AOK will nun untersuchen, in welchem Umfang Apotheker Rezepte falsch bedrucken und anstelle eines Rabattarzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches Präparat abgeben. Aufgrund der Häufung bei Metoprololsuccinat sei zu vermuten, dass Apotheken bei anderen Substanzen ähnlich verführen, also nicht versehentlich, sondern systematisch gehandelt hätten. Je nachdem was diese Prüfung ergibt, will die Kasse die Staatsanwaltschaft einschalten.

 

AOK plant Vertragsstrafen

 

Doch erst einmal nahm die AOK die sache selbst in die Hand und kündigte an diesem Dienstag Vertragsstrafen für Metoprololsünder an. Im Arzneimittelliefervertrag ist dieses Instrument durchaus vorgesehen. Je nach Schweregrad des Vergehens sind Strafen bis zu 25 000 Euro möglich.

Für die meisten Apotheker.wird es deutlich glimpflicher kommen. Rund zwei Drittel der ertappten Apotheker werden nur eine Verwarnung erhalten, weil sie höchstens zwei falschbedruckte Metoprolol-Rezepte eingreicht haben. Offenbar geht die AOK ab drei falschen Rezepten von systematischem Betrug aus. Bei systematischen Vergehen gilt die Friendespflicht nicht. Apotheker die mindestens dreimal Rezepte falsch bedruckt haben, sollen deshalb 500 bis 1200 Euro bezahlen. Darüber wird es deutlich teurer.

 

Becker wirft AOK Fehler vor

 

Der Deutsche Apothekerverband hat juristisch keine Möglichkeit gegen die Vertragsstarfe vorzugehen. Die AOK informiert den Verband zwar. Der DAV kann aber kein Veto einlegen. Zugstimmt hat er dem Vorhaben der AOK im aktuellen Fall natürlich nicht. Er kann es aber nicht verhindern.

 

Zuvor hatte der DAV bereits scharf auf die Vorwürfe der AOK reagiert. Der AOK-Bundesverband verunsichere mit seinen Vorwürfen wider besseres Wissen die Öffentlichkeit und versuche, eigene Fehler zu kaschieren. Er verschweige dabei, dass die Rabattverträge das eigentliche Problem seien. Auch in der Anfang Juni gestarteten sechsten Rabattrunde seien viele Rabattarzneimittel nicht oder nur unzureichend lieferbar. Die Hersteller bekamen den Zuschlag der AOK, obwohl damals schon klar war, dass sie nicht termingerecht liefern konnten. Die Apotheke war verpflichtet Arzneimittel abzugeben, die es gar nicht gab, wies der DAV die AOK-Kritik zurück.

 

DAV-Chef Fritz Becker räumt zwar ein, dass die Apotheker den mit der Friedenspflicht vereinbarten vereinfachten Präparateaustausch nicht ausreichend dokumentiert hätten. Gleichzeitig sei so aber immerhin die Versorgung der AOK-Versicherten mit wirkstoffgleichen Medikamenten sichergestellt worden.

 

Warum die AOK in der vergangenen Woche auf Eskalationskurs eingeschwenkt ist, kann Becker nicht nachvollziehen: »Richtig ist, dass wir solche Fälle mit den Krankenkassen klären müssen. Wenn fehlerhaft dokumentiert wird, muss das korrigiert und klargestellt werden.« Dies sei aber bereits zwischen AOK und DAV vereinbart, sagt Becker und verweist noch einmal auf das Grundproblem: »Es ist und bleibt dennoch grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern abschließt, die nicht eine einzige Packung liefern können – und am Ende die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden.«

 

Im Bundesgesundheitsministerium konnte die AOK-Pressemeldung keine Panik säen. Man gehe davon aus, dass sich die Apotheken an gesetzliche Regelungen und Verträge halten »und sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind« sagte ein Sprecher. Es bleibe das Ergebnis der staatsanwaltschaft­lichen Ermittlungen abzuwarten.

 

Heftiger reagierten die Pharmahersteller. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fürchtet, dass manche Herstellerunternehmen für rabattierte Arzneimittel zu viel Geld an die AOK abführen. Die AOK hatte eingeräumt, dass die fehlerhaften Rezepte nur deshalb aufgefallen seien, weil das Präparat nicht verfügbar war. Im Normalfall werde dies wohl nicht bemerkt.

 

Industrie fordert Aufklärung

 

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp sieht das ähnlich: »Es ist zu befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat. Falls es auch in anderen Fällen Abrechnungen von Medikamenten gab, die gar nicht ausgegeben wurden, wurden deren Hersteller mit Abschlägen für gar nicht abgesetzte Arzneimittel belastetet, die damit nicht korrekt sind.« Fahrenkamp forderte die AOK auf, sicherzustellen, dass nur dann Abschläge geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich das entsprechende Medikament abgegeben wurde. / 

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