Pharmazeutische Zeitung online
ZL-Praxistipp

Richtigkeit sicherstellen

14.08.2012  17:52 Uhr

Von Mona Tawab / Mithilfe der Schmelzpunktbestimmung kann die Apotheke auf schnelle und einfache Weise ihrer Verpflichtung nachkommen, die Identität des bezogenen Ausgangsstoffes sicherzustellen. Um die Richtigkeit der ermittelten Schmelzpunktbestimmung allerdings zu garantieren, sollten die Schmelzpunktgeräte neben der ordnungsmäßigen Instandhaltung regelmäßig kalibriert werden.

Für die empfohlene Kalibrierung gibt es, wie auch bei Waagen, weder allgemeine Vorgaben zur Durchführung noch zu den erlaubten Abweichungen, weshalb dieser Artikel detailliert darauf eingehen wird. Im Arzneibuch (Ph. Eur. 7. Ausgabe, Grundwerk 2011) sind im Wesentlichen zwei Verfahren zur Ermittlung der Schmelztemperatur angegeben: die Kapillarmethode (2.2.14) und die instrumentelle Methode (2.2.60). Während bei der Kapillarmethode die Schmelztemperatur von einem Thermometer abgelesen wird, wird bei der instrumentellen und mittlerweile vorherrschenden Schmelzmethode in Apotheken die Schmelztemperatur von einem opto-elektronischen System selbstständig bestimmt. Dabei wird während der Aufheizphase die Lichtdurchlässigkeit der Probe mittels einer Photozelle ständig gemessen. Steigt bei einer bestimmten Temperatur die Durchlässigkeit stark an, gilt die Probe als geschmolzen, und der Messwert wird als Schmelztemperatur registriert. Zusätzlich gibt es die Halbautomaten, die die Probe zwar genauso wie die Vollautomaten nach einem festgelegten Temperaturprogramm erhitzen, die Schmelztemperatur dagegen aber mithilfe einer Lupe oder eines Videosystems visuell ermittelt wird. Im Allgemeinen ist es auch bei elektronischen Geräten empfehlenswert, ein Sichtfenster zur Beobachtung des Schmelzprozesses zu haben. Treten nämlich Luftbläschen auf oder kommt es aufgrund der physikalisch-chemischen Substanzeigenschaften zu einer Zersetzung oder Farbänderung, kann es zu Problemen bei der automatischen Bestimmung der Schmelztemperatur kommen. Zudem ermöglicht ein Sichtfenster die Erkennung von weiteren Veränderungen der Probe während des Schmelzens (zum Beispiel Sintern oder Lösen von der Kapillarwand) und ermöglicht dadurch deren Protokollierung für die spätere Auswertung des Versuchs.

Um die Richtigkeit der in Apotheken durchgeführten Schmelzpunktbestimmung sicherzustellen, ist es empfehlenswert, die Schmelzpunktgeräte, unabhängig von der angewandten Messtechnik in Abhängigkeit ihres Gebrauchs – jedoch mindestens einmal jährlich – zu kalibrieren. Hierfür benötigt man ein Set mit drei verschiedenen Schmelzpunkt-Referenzsubstanzen, die einen unterschiedlichen Schmelzpunkt haben und möglichst den gesamten praxisrelevanten Temperaturbereich des Gerätes abdecken. Liegen keine herstellerspezifischen Angaben vor, können Vanillin, Phenacetin und Coffein mit einem jeweiligen Schmelzpunkt von 82 °C, 136 °C und 237 °C verwendet werden. Wie hoch die Abweichung vom Sollwert sein darf, hängt vom jeweiligen Gerät ab. Angaben hierzu finden sich aber auch auf den entsprechenden Analysenzertifikaten der jeweiligen Substanzen. Unter Berücksichtigung des für die Kapillarmethode vorgeschriebenen 0,5 °C eingeteilten Thermometers, sollte die Abweichung ≤ 0,5 °C sein. Bei empfindlicheren Geräten sind natürlich engere Abweichungsgrenzen festzulegen. Nach dem Öffnen sind die Referenzsubstanzen meist nur ein Jahr haltbar, weshalb das Öffnungsdatum auf den Gefäßen vermerkt werden sollte.

 

Last but not least sollte im Sinne einer korrekten Schmelzpunktbestimmung diese Identitätsprüfung nur durchgeführt werden, wenn sie in der jeweiligen Substanzmonographie auch tatsächlich unter dem Punkt »Identitätsprüfungen« und nicht unter »Eigenschaften« aufgeführt ist, denn Eigenschaften sind nicht verbindlich.

 

Eine Mustervorlage für Kalibrieranweisung/Kalibrierprotokoll für Schmelzpunktgeräte kann kostenlos von der ZL-Website (www.zentrallabor.com) heruntergeladen werden. /

Serie: ZL-Praxistipp

Dies ist ein Beitrag zur Serie »ZL-Praxistipp«. Bereits erschienen ist ein Artikel zum Thema Waagenkalibrierung (ZL-Praxistipp: Funktionsfähigkeit sicherstellen, PZ 31/2012). In den folgenden Ausgaben werden die Themen Geräte­­­­überwachung, Qualitätssicherung von analytischen Daten, Handhabung von Reagenzien/Standards, Protokollierung von Prüfergebnissen sowie die Schulung von Mitarbeitern aufgegriffen.

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