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Herstellerrabatt

BAH protestiert gegen Besteuerung

14.08.2012  18:19 Uhr

Von Anna Hohle / Die Pharmaunternehmen sind entrüstet: Obwohl sie den privaten Krankenversicherern einen Rabatt von 16 Prozent auf Medikamente gewähren müssen, sollen sie die Mehrwertsteuer auf den vollen Preis entrichten. Der Bundes­verband der Arzneimittelhersteller (BAH) kündigte Klagen an.

«Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden», sagte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, dem «Handelsblatt» vergangene Woche. Ende Juli hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die volle Besteuerung des Herstellerrabatts für die privaten Krankenversicherungen für rechtens erklärt. Die Unternehmen können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

 

Zum Hintergrund: Bis 2010 mussten Pharmahersteller sowohl den Krankenkassen als auch den privaten Krankenversicherern (PKV) einen Rabatt von 6 Prozent auf jedes Medikament gewähren. Mit dem GKV-Änderungsgesetz 2010 wurde dieser Abschlag für die Gesetzliche Krankenversicherung auf 16 Prozent erhöht. Mit Einführung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 galten die 16 Prozent schließlich auch für die privaten Anbieter.

 

Hersteller fürchten Verluste

 

Nun hat das BMF entschieden, dass die Hersteller bei privat Versicherten die in Deutschland geltenden 19 Prozent Mehrwertsteuer zukünftig dennoch auf den ursprünglichen Herstellerabgabepreis eines verkauften Medikaments entrichten müssen – und nicht etwa auf die geringere Summe, die sie nach Abzug des Herstellerrabatts dafür erhalten.

 

In der Praxis sieht das so aus: Verschreibt ein Arzt seinem privat versicherten Patienten ein Medikament, das das Pharmaunternehmen für 100 Euro abgibt, erhält dieses vom Versicherer dafür abzüglich des Herstellerrabatts 84 Euro. Die 19 Prozent Mehrwertsteuer soll das Unternehmen nach Willen des BMF trotzdem auf die 100 Euro entrichten, nicht auf die tatsächlich erhaltenen 84 Euro. Bei mehreren hunderttausend Packungen pro Tag müssen die Hersteller so für hohe Summen in Vorleistung treten. Wie groß die Verluste durch die Entrichtung der Mehrwertsteuer auf den höheren Betrag genau sind, konnte der BAH jedoch nicht beziffern.

 

«Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen. Genau dies geschieht aber nicht. Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer», klagte Kortland. Der Verband forderte das Ministerium auf, von der geplanten Besteuerung abzusehen. Gleichzeitig regte er an, den erhöhten Herstellerrabatt grundsätzlich zu überdenken. /

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