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Steuerhinterziehung

Selbstanzeige auf dem Prüfstand

17.08.2010  15:51 Uhr

Von Oliver Schmitz / Nach dem Ankauf von CDs mit den Daten potenzieller Steuerhinterzieher stieg im ersten Halbjahr 2010 die Anzahl der Selbstanzeigen um fast 1000 Prozent. Lag die Durchschnittsrate in den Vorjahren bei 2000 Selbstanzeigen pro Jahr, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits 19 400 Selbstanzeigen registriert. Nun wird das Institut der Selbstanzeige politisch diskutiert.

Nach aktueller Rechtslage führt die Selbstanzeige in vollem Umfang zur Strafbefreiung, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt beziehungsweise unterlassene Angaben nachgeholt werden und bis dahin

 

kein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder

dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat noch nicht bekannt gegeben worden ist.

 

Eine Strafffreiheit scheidet darüber hi­naus aus, wenn die Tat zum Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Am 7. Juli fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlich Anhörung zur Frage der Bekämpfung der Steuerhinterziehung statt. In dieser wurden die verschiedenen Standpunkte der Fraktionen mit zahlreichen namhaften Universitätsprofessoren, Vertretern der Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterverbänden sowie der Deutschen Steuergewerkschaft erörtert.

 

Die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP sind für die Beibehaltung der Selbstanzeigemöglichkeit. Allerdings sollten nur reuige Steuersünder profitieren. Ein kalkulierender Steuerhinterzieher, der den Weg in die Steuerehrlichkeit nur wegen eines erhöhten Entdeckungsrisikos gehe, solle nicht mehr privilegiert werden. Daher sei zu prüfen, ob bereits wesentlich früher die Möglichkeit für eine Selbstanzeige gesperrt werde, zum Beispiel wenn sich bereits eine Betriebsprüfung angekündigt habe.

 

Auch ein Strafzuschlag von 5 Prozent werde befürwortet. Hingegen will die SPD-Fraktion das Institut der Selbstanzeige ersatzlos abschaffen. Steuerhinterziehung sei gegenüber sonstiger Wirtschaftskriminalität nicht zu privilegieren. Ähnliche Positionen vertreten die Fraktionen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen.

 

Kriminalisierung in Bagatellfällen

 

Die geführte Diskussion mit den Experten und Vertretern der Berufsorganisationen machte deutlich, dass im Bereich des Steuerrechts einige Besonderheiten bestünden, welche Regelungen zur Strafbefreiung bei unrichtigen Steuererklärungen unerlässlich machten. Ansonsten bestünde die Gefahr einer massenhaften Kriminalisierung, auch in Bagatellfällen.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion ist damit zu rechnen, dass das Institut der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber zumindest eingeschränkt wird. Möglicherweise wird dies schon durch das Jahressteuergesetz 2010 geschehen, das bereits im Entwurf vorliegt, aber diesen Bereich bisher ausgeklammert hat. Soweit im Einzelfall Handlungsbedarf für eine Selbstanzeige besteht, sollte in jedem Fall die aktuelle Rechtslage genutzt werden. / 

Der Autor

Diplom-Finanzwirt Oliver Schmitz ist Steuerberater und Rechtsanwalt. Er arbeitet in der Steuerabteilung der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover, Telefon (05 11) 8 33 90-0, www.treuhand-hannover.de.

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