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DocMorris tritt Rahmenvertrag bei

17.08.2010  15:51 Uhr

PZ / DocMorris ist zum 1. August 2010 dem Rahmenvertrag über die Abwicklung der Herstellerabschläge nach § 130a SGB V beigetreten.

 

Darin ist auch festgehalten, dass Arzneimittelhersteller den Krankenkassen Rabatte gewähren müssen. Diese Rabatte ziehen die Kassen über die Apotheken ein. Die Pharmahersteller erstatten den Apotheken das Geld, die Abwicklung erfolgt über die Apothekenrechenzentren. Nun kann auch DocMorris die Abschläge gegenüber den Herstellern geltend machen.

 

Bislang wurden der Versandapotheke bei Geschäften in Deutschland automatisch die Herstellerrabatte für die Krankenkassen abgezogen. Doch als ausländischer Marktteilnehmer hatte DocMorris keinen Anspruch auf Erstattung des Rabatts nach Sozialgesetzbuch. Gleich zweimal war die Versandapotheke in der Vergangenheit vor dem Bundessozialgericht mit einer Klage auf Rückzahlung des Abschlags gescheitert. In seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht darauf verwiesen, dass die Rabattzahlungen des Versenders an die Krankenkassen auf gesonderten Verträgen, nicht jedoch auf dem SGB V beruhten. Daher könne DocMorris den aus § 130a SGB V abgeleiteten Erstattungsanspruch durch den pharmazeutischen Hersteller auch nicht geltend machen.

 

Mit dem Beitritt zum Rahmenvertrag zieht DocMorris nun Konsequenzen aus dieser Rechtsprechung. Auch die Anhebung des Herstellerabschlags von 6 auf 16 Prozent zu Beginn dieses Monats könnte zu der Entscheidung beigetragen haben. / 

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