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Interview

Wettbewerb unter fairen Bedingungen

Datum 10.08.2009  14:51 Uhr

Bundestagswahl 2009

Am 27. September wird der neue Bundestag gewählt. In den kommenden Ausgaben stellt die Pharmazeutische Zeitung die für Apotheker relevanten Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien vor. Dabei orientieren wir uns an den jeweiligen Wahlprogrammen. Da diese die Arzneimittelversorgung oft nur streifen, haben wir außerdem prominente Gesundheitspolitiker der Parteien um Stellungnahmen zu apothekenrelevanten Themen gebeten und die gesundheitspolitischen Aussagen der vergangenen Jahre einbezogen. Die Beiträge finden Sie in unserer Rubrik Zum Thema Bundestagswahl 2009.

PZ: Politiker und Gesundheitsexperten sind sich weitgehend einig, dass der Arzneimittelmarkt durch eine Vielzahl von Kostendämpfungsinstrumenten überreguliert ist. Wie könnte eine sinnvolle Reform des GKV-Marktes aussehen?

 

Bahr: Die Gesundheitspolitik muss die Arzneimittelversorgung in Deutschland so organisieren, dass sie den Bedürfnissen der Menschen entspricht und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Derzeit ist der deutsche Arzneimittelmarkt jedoch hochgradig überreguliert: Es gibt viele Regelungen, die zum Teil ineinandergreifen oder sich überschneiden. Eine Beschränkung auf einige wirkungsvolle Instrumente reicht nach Auffassung der FDP aus.

 

Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ist im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern viel zu hoch. Die FDP befürwortet daher einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel. Es ist absurd, dass Hundefutter mit 7 Prozent, aber notwendige Medikamente mit 19 Prozent Mehrwertsteuer verteuert werden.

 

PZ: Wie beurteilen Sie die Effizienz im Gesundheitswesen? Gibt es ausreichend Wettbewerb bei Leistungserbringern und Kostenträgern? Was muss sich ändern?

 

Bahr: Die FDP hält eine grundlegende Um-orientierung in Richtung Wahlfreiheit und Wettbewerb für notwendig. Wir fordern mehr Wettbewerb zu klaren und fairen rechtlichen Bedingungen, damit Qualität zu günstigen Preisen gesichert wird und gute Ideen sich durchsetzen können. Das FDP-Konzept setzt eine konsequente Anwendung des Wettbewerbs- und Kartellrechts voraus, um eine übermäßige Konzentration von Marktmacht zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Verträge auf  Augenhöhe geschlossen werden können.

 

PZ: Wenn man Apotheker nach ihren Wünschen an die Politik fragt, steht ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ganz oben. Der Bundestag hat es abgelehnt, ein solches Verbot in die 15. AMG-Novelle aufzunehmen. Wird sich Ihre Fraktion nach der Wahl für ein solches Verbot engagieren?

 

Bahr: Es waren SPD, Grüne und CDU und CSU, die 2003 den Versandhandel in Deutschland gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben. Die FDP hat damals vor den Folgen gewarnt.

 

Der Versandhandel ist nun seit über vier Jahren zulässig. Damit wurden Fakten geschaffen. Apotheken haben sich auf Versandhandel eingestellt und entsprechend investiert. Einige Patienten haben sich an den Service gewöhnt. Jetzt braucht es gute Gründe, um den Versandhandel auch juristisch haltbar wieder abzuschaffen.

 

Falls der Versandhandel wieder verboten würde, ist auf jeden Fall mit Klagen zu rechnen, deren Ausgang schwer abzuschätzen ist. Einschränkungen des grundgesetzlich verbürgten Rechtes der Berufsfreiheit bedürfen immer einer besonderen Begründung. Ohne triftige Gründe des Gemeinwohls wäre damit die Wahrscheinlichkeit groß, dass Klagen von Betroffenen gegen die Wiedereinführung des Versandverbots erfolgreich sind.

 

Die ausführliche Anhörung im Deutschen Bundestag hat deutlich gemacht, dass die Argumente gegen den Versandhandel nicht ausreichen. Vertreter der Verbraucher- und Patientenverbände haben die Möglichkeit des Versandhandels begrüßt, die befragten Rechtsexperten sahen keine Chancen für ein Verbot. Die Debatte in dieser Legislaturperiode hat gezeigt, dass eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für ein Verbot des Versandhandels nicht absehbar ist. Wir sollten deshalb gemeinsam an einem Weg arbeiten, wie die Auswüchse verhindert werden können.

 

PZ: Die große Koalition konnte sich auch nicht auf ein Verbot der Medikamentenabholstellen in Drogerien oder Tankstellen einigen – trotz einhelliger Kritik an den Auswüchsen. Wollen Sie das Problem in der nächsten Legislaturperiode lösen?

 

Bahr: Eine Ausfransung kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Wettbewerb kann nur unter fairen Bedingungen funktionieren. Es ist eine Benachteiligung, wenn Wettbewerber Pflichten zu erfüllen haben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke vor Ort erbringt wichtige Gemeinwohlaufgaben wie Nacht- und Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen der Ladenfläche und entsprechend fachkundiges Personal sowie Sicherheitsstandards gewährleisten. Wir alle haben ein Interesse daran, dass diese Pflichten erfüllt werden, damit die Arzneimittelversorgung auf einem entsprechend hohen Niveau erreicht wird. Wenn jetzt Drogerien oder andere versuchen, über die Ausnutzung des Versandweges sich den Anschein einer Apotheke zu geben, ohne die Pflichten zu erfüllen, dann sind das unfaire Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken vor Ort.

 

Wir brauchen daher dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch Apotheken selbst oder von diesen beauftragten Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Die FDP hat einen entsprechenden Antrag in dieser Wahlperiode vorgelegt, der jedoch von CDU/CSU, SPD, Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt wurde. CDU, CSU und SPD haben sich nur gegenseitig blockiert und offensichtlich keinen Willen für eine Lösung des Problems gezeigt.

Lesen Sie dazu auch Wahlprogramm: FDP will Fonds kippen

 

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