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Rabattverträge

Ärzte sorgen sich um Haftung

13.08.2007  14:28 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Ärzte sorgen sich um Haftung

Von Daniel Rücker

 

Rabattverträge werden zum festen Bestandteil des deutschen Pharmamarktes. Dennoch bleiben die Probleme. Während Apotheker vor allem unter den Lieferschwierigkeiten mancher Hersteller leiden, haben Ärzte juristische Bedenken.

 

Die AOK nennt Rabattverträge ein Erfolgsmodell und die nackten Zahlen geben ihr Recht. Nach Berechnungen von IMS Health gab es im Juni bereits für rund 20 Prozent der von Ärzten verordneten und in Apotheken abgegebenen Präparate im GKV-Markt einen Rabattvertrag. Bei den Generika waren es über 30 Prozent. Trotz zum Teil erheblicher Lieferschwierigkeiten bei bestimmten Wirkstoffen und Herstellern haben sich Rabattverträge also schnell durchgesetzt. Laut IMS Health wird der Marktanteil der rabattierten Medikamente in den kommenden Monaten weiter steigen. Das gilt vor allem dann, wenn die Lieferprobleme gelöst werden können und die Akzeptanz bei Patienten und Apotheken steigt.

 

Doch nicht nur in der Apotheke gibt es Probleme mit den zum Teil unausgegorenen Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Herstellern. Auch Ärzte sind skeptisch, sie haben sich aus verschiedenen Gründen schon immer schwer damit getan, sich auf die Auswahl von Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform zu beschränken.

 

Der Ärzteverband Hartmannbund warnt jetzt seine Mitglieder vor Risiken bei Rabattverträgen. Der Vorsitzende Dr. Kuno Winn rät zu einem zurückhaltenden Umgang mit der Aut-idem-Regelung. Denn letztlich hafte der Arzt, wenn ein Patient ein Medikament erhalte, das er nicht vertrage, über dessen Nebenwirkungen er aber nicht aufgeklärt worden sei.

 

Nach aktueller Rechtsprechung seien die Ärzte grundsätzlich dazu verpflichtet, Patienten vollständig über jedes neue Medikament und dessen Nebenwirkungen aufzuklären. Zudem müsse der Patient in die Umstellung einwilligen. Das gelte auch für Rabattverträge. Wenn es der Arzt zulasse, dass der Apotheker gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung ein rabattiertes Arzneimittel abgebe, entbinde es den Mediziner nicht von der Aufklärungspflicht, stellt Winn fest und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VI ZR 108/06). Die Anwendung von Aut idem in Rabattverträgen sei deshalb für die Ärzte ein erhebliches Risiko.

 

Gleichzeitig sind Ärzte, die sich an Rabattverträgen beteiligen, dazu verpflichtet, Aut idem zuzulassen. Dies bedeutet jedoch auch, dass der Arzt in vielen Fällen gar nicht weiß, welches Medikament der Patient erhalte, so Winn. Zum einen haben viele Krankenkassen mit mehreren Herstellern Verträge über einen Wirkstoff abgeschlossen, zum anderen gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der Lieferung der Rabatt-Arzneimittel. Winn hält diese Situation für untragbar: »Bei der gültigen Rechtslage bedeutet das im Klartext: Der Arzt ist gehalten, durch die Teilnahme an Rabattverträgen Kosten für die Gemeinschaft der Versicherten zu senken, steht aber für etwaige Risiken persönlich voll in der Haftung.«

 

Nicht an Rabattverträgen beteiligen

 

In einem Schreiben an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat der Hartmannbundvorsitzende nun dazu aufgerufen, das Problem zu lösen. Winn: »Ansonsten müssten wir unsere Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich auffordern, weder Aut idem zuzulassen, geschweige denn, sich an Rabattverträgen zu beteiligen.«

 

Die AOK beeindruckt dies offensichtlich nicht. Sie hat vor einigen Tagen bereits die Rabattrunde für 2008 eingeläutet (PZ 32/2007, Seite 12). Die Arzneimittelhersteller sind nun aufgefordert, ihre Angebote zu 82 Wirkstoffen abzugeben. Immerhin scheint die AOK aus dem Chaos der ersten Monate dazugelernt zu haben. Sie will nun mit jeweils vier Herstellern pro Wirkstoff eine Vereinbarung treffen.

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