Honorare unter Mindestlohn |
06.08.2014 09:40 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Seit Jahren fordern die Apotheker eine bessere Vergütung für die Herstellung von Rezepturen. Denn für die Anfertigung einer Salbe etwa gebe es oft nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, wie der Apothekerverband Schleswig-Holstein jetzt deutlich machte.
So nehme die Herstellung einer solchen allgemeinen Rezeptur mindestens zwanzig Minuten, häufig aber bis zu einer Stunde in Anspruch, sagte Verbandschef Peter Froese. Mit einer Vergütung von 2,50 bis 7 Euro für den Arbeitsaufwand stehe am Ende ein viel zu geringes Honorar. »Hinzu kommen rund 10 000 Euro für die Errichtung eines Rezepturarbeitsplatzes sowie laufende Kosten.« Die Dokumentationspflichten seien etwa durch die seit 2012 vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung zuletzt kontinuierlich gewachsen, die Vergütung verharre hingegen auf dem Stand von 2004.
Auch bei der Herstellung von Spezialrezepturen lässt die Vergütung aus Apothekersicht zu wünschen übrig. Zwar sei die Vergütung für Zytostatika in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden, in der Drogenersatztherapie decke das Honorar hingegen teilweise nicht einmal den Einkaufspreis für die eingesetzten Substanzen, kritisierte Froese. »Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.« /