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Wala

Geldbuße wegen Preiszwangs

06.08.2013  14:15 Uhr

Von Ev Tebroke  / Die Wettbewerbsbehörde weist den Arznei- und Kosmetikhersteller Wala in die Schranken und verhängt ein hohes Bußgeld. Der Grund sind unerlaubte Preisvorschriften.

Der Hersteller der Naturkosmetikmarke Dr. Hauschka muss im Rahmen eines Ordnungs­widrigkeitsverfahrens ein Bußgeld in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro zahlen. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Bundeskartellamt und dem Hersteller Wala. Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde wurde die Geldbuße verhängt, weil das Unternehmen über Jahre hinweg Händler unter Druck gesetzt und dazu verpflichtet habe, Preisempfehlungen für die Dr.-Hauschka-Produkte zu befolgen. Zukünftig habe sich der Arznei- und Kosmetik­hersteller nun dazu verpflichtet, seine Verträge so gestalten, dass sie keine Preise mehr vorgeben.

 

Derartige Preisbindungen sind verboten

 

»Wala hat sein Vertriebssystem systematisch auf die strikte Einhaltung vorgegebener Endverbraucherpreise ausgerichtet«, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Auch habe das Unternehmen Druck auf Händler ausgeübt, um zu verhindern, dass sie die Preisempfehlungen des Herstellers unterschreiten. Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde sind derartige Preisbindungen im Gegensatz zu einer unverbindlichen Preisempfehlung verboten, da sie den Wettbewerb zwischen den Händlern verhindern und so zu künstlich überhöhten Produktpreisen führen. Als Reaktion auf zahlreiche Beschwerden hatte die Wettbewerbsbehörde das Unternehmen im Sommer 2009 durchsucht. Dabei sei he­raus­ge­kom­men, dass der Arznei- und Kosmetik­produzent spätestens seit 2003 mit ver­schiedenen Maßnahmen die Einhaltung der Preisempfehlungen für Hauschka-Produkte durchgesetzt habe.

 

Wala-Produkte werden überwiegend über Apotheken, Parfümerien, Kosmetikstudios, Kauf­häuser und Bio-Supermärkte vertrieben. Auch das 2007 eingeführte selektive Vertriebssystem über ausgewählte Händler diente demnach der Durchsetzung der vertikalen Preisbindung, heißt es seitens der Kartellwächter. Dabei habe Wala den Abschluss und die Aufrechterhaltung der sogenannten Depotverträge von der Einhaltung der empfohlenen Preise abhängig gemacht, so der Vorwurf. Außendienstmitarbeiter hätten regelmäßig die Einhaltung der Preisabsprachen kontrolliert. Wurde eine Unterschreitung der Preisvorgaben festgestellt, soll das Unternehmen Liefersperren angedroht oder verhängt haben, so das Bundeskartellamt.

 

Wala will Kritik nutzen

 

»Selbstverständlich verpflichtete der Depotvertrag zu keinem Zeitpunkt dazu, die empfohlenen Verkaufspreise einzuhalten«, heißt es in einer Stellungnahme von Wala. Das Unternehmen wolle aber die Hinweise des Bundeskartellamts nutzen und habe sich verpflichtet, die Unverbindlichkeit ihrer Preisempfehlungen in den Depotverträgen »ausdrücklich zu formulieren und unmissverständlich zu kommunizieren«. Mit der Zahlung des Bußgeldes ist das Verfahren nun einvernehmlich beendet. /

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