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OTC

Kassen zahlen für Phytopharmaka und Homöopathie

30.07.2014  13:01 Uhr

Von Daniel Rücker / Seit 2012 dürfen Krankenkassen die Kosten für apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel erstatten. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie tun dies derzeit 58 Kassen, da­runter viele Betriebskrankenkassen.

Bemerkenswert ist dabei, dass vor allem die Kosten für homöopathische und anthroposophische Präparate sowie Phytopharmaka übernommen werden. Andere OTC-Arzneimittel werden in der Regel nur für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erstattet. Nicht-pflanzliche OTC-Präparate für Erwachsene werden so gut wie nie erstattet, obwohl für diese Präparate in der Regel eine höhere Evidenz vorliegt. Die meisten Krankenkassen fordern für die Erstattung der Medikamente ein ärztliches Rezept. Dieses muss der Versicherte zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Der Umfang der Satzungsleistungen hält sich bei den meisten Krankenkassen in Grenzen. In der Regel liegt das Budget pro Versichertem zwischen 80 und 150 Euro im Jahr. Bei vielen Kassen müssen die Versicherten zuzahlen. Oft liegt die Eigenbeteiligung bei 10 Prozent. Die Ernest und Young BKK oder die Hanseatische Krankenkasse belasten ihre Versicherten mit 30 Prozent Zuzahlung. Überdurchschnittlich spendabel sind die Tui-BKK und die BKK Salzgitter, hier bekommen die Versicherten ein Gesundheitskonto von 400 Euro bei einer Zuzahlung von 15 Prozent. /

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