Bayern präsentiert Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen |
30.07.2014 13:01 Uhr |
Von Anna Hohle / Bayern will den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen offenbar schneller vorantreiben als der Bund es plant.
Nachdem ein entsprechendes Gesetz gegen Ende der letzten Legislaturperiode gescheitert war, hatte das Bundesjustizministerium kürzlich zwar einen neuen Referentenentwurf bis Ende 2014 angekündigt. Dem kam Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) nun jedoch mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvor.
Dieser sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig durch das Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Auch kündigte Bausback an, bis Oktober in Bayern drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum Thema Korruptions- und Vermögensdelikte bei Heilberuflern einzurichten. So wolle man Fachwissen bündeln und für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen. Es gehe keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen, betonte Bausback. Die Verstöße einzelner schwarzer Schafe zu ahnden sei jedoch sowohl im Interesse der Patienten als auch der ganz großen Mehrheit rechtschaffender Akteure im Gesundheitswesen. /