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Kassenpleite

Gaßner fordert Konsequenzen

02.08.2011  16:12 Uhr

Von Stephanie Schersch / Nach dem Skandal um abgewiesene Versicherte der insoventen City BKK fordert das Bundes­versicherungsamt (BVA) Konsequenzen aus der Kassenpleite. BVA-Chef Maximilian Gaßner wünscht sich mehr Handhabe, um einen ähnlichen Fall künftig zu verhindern.

Die bisherigen Mittel der Aufsicht im Kampf gegen die Diskriminierung von Versicherten reichten nicht aus, schreibt Gaßner im Vorwort zum aktuellen Tätigkeitsbericht des BVA. Das habe das Chaos rund um die Pleite der City BKK deutlich gemacht. Einige Krankenkassen hatten Versicherte der City BKK abgewimmelt, obwohl sie das per Gesetz gar nicht dürfen. Vor allem ältere Menschen waren betroffen. Das Vorgehen habe »schonungslos die Schattenseite des Kassenwettbewerbs offengelegt«, schreibt Gaßner.

 

Sanktionen ausweiten

 

Das BVA stand dem Debakel damals weitgehend machtlos gegenüber. Zwar war das Verhalten der Kassen klar rechtswidrig, doch Sanktionsmöglichkeiten, die sofort greifen würden, gab es nicht. Gaßner: »Wer hier eine Änderung will, muss die Befugnisse und Sanktionen der Aufsichten an die reale Welt anpassen.« Einen ersten Schritt sieht der BVA-Chef im Versorgungsstrukturgesetz. Der Referentenentwurf sieht unter anderem empfindliche Geldstrafen für Krankenkassen vor, wenn Versicherte abgewiesen werden (siehe Kasten). Dabei könne es aber nicht bleiben, so Gaßner. »Die Instrumente der Aufsichten müssen nicht nur punktuell, sondern generell effektiver werden.«

Als Konsequenz aus der Kassenpleite fordert er außerdem, die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für chronisch Kranke zu verbessern. »Die ökonomischen Anreize gegen eine Risikoselektion müssen verstärkt werden.«

 

Mit der City BKK war in Deutschland erstmals eine Krankenkasse pleitegegangen. Weitere Insolvenzen schließt das Bundesversicherungsamt nicht aus. Die von drei Krankenkassen vorgelegten Insolvenzwarnungen im vergangenen Jahr hätten »deutlich gemacht, dass dies nicht bloß reine Theorie ist«, schreibt die Behörde in ihrem Tätigkeitsbericht.

 

Viele Kassen würden aus Angst vor Mitgliederschwund die Einführung von Zusatzbeiträgen so lange wie möglich aufschieben und dafür lieber finanzielle Rücklagen abbauen. So haben 2010 laut BVA haben 13 Kassen einen Extrabeitrag genommen, rund 8 Millionen Versicherte waren davon betroffen.

 

Auch zu Arzneimittelrabattverträgen zieht das BVA Bilanz. Kritik übt die Aufsicht dabei an sogenannten Sortimentsverträgen, bei denen Krankenkassen Rabattvereinbarungen über das gesamte generische Angebot eines Herstellers schließen. Immerhin verzichteten inzwischen die meisten Kassen auf diese vergaberechtswidrige Vertragsform, schreibt die Behörde.

 

Das AMNOG sorgt für Unsicherheit

 

Für Unsicherheiten bei den Rabattverträgen habe das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) gesorgt. Danach sind für Rabattausschreibungen nun die Zivil- und nicht mehr die Sozialgerichte zuständig. Welche konkreten Auswirkungen das haben werde, sei noch unklar, heißt es im Tätigkeitsbericht. Ebenso bleibe abzuwarten, inwieweit die Versicherten von ihrer neuen Wahlfreiheit im Rahmen der sogenannten Mehrkostenregelung Gebrauch machen werden. / 

Kassen drohen Geldstrafen

Als Konsequenz aus dem Skandal rund um die Schließung der City BKK hat die schwarz-gelbe Koalition Regelungen in das Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen, damit sich ein solches Debakel nicht wiederholt. Krankenkassen, die Versicherte abblitzen lassen, drohen demnach empfindliche Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro. Daneben soll der Wechsel der Krankenkasse im Falle einer Insolvenz einfacher sein. Die Versicherten sollen dafür von der zu schließenden Kasse ein einheitliches Wechselformular bekommen, auf dem sie ihre Wunschkasse nur ankreuzen müssen. Die alte Kasse leitet die entsprechenden Unterlagen dann an die neu gewählte Krankenkasse weiter.

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