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Honorierung

25 Cent mehr pro Packung

24.07.2012  18:48 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / In einem Referentenentwurf zur Apothekenhonorierung schlägt das Bundes­wirtschaftsministerium eine Anhebung der Packungs­pauschale von 8,10 auf 8,35 Euro ab 2013 vor. Die ABDA ist mit diesem Angebot gar nicht zufrieden.

Anfang der Woche hat das BMWi den Entwurf im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zur Abstimmung an andere Ressorts verschickt, wie ein BMWi-Sprecher bestätigte. Zunächst stimmen nun die beteiligten Ministerien über den Entwurf ab, anschließend wird das Papier an Länder und Verbände geschickt.

ABDA ist verärgert

 

Im März hatte die Apothekerschaft nach rund acht Jahren der Stagnation eine Anpassung ihrer Honorierung gefordert. Um insgesamt 624 Millionen Euro sollte diese steigen. Dazu müsste die Pauschale für verordnete Arzneimittel auf 9,14 Euro pro Packung angehoben werden. Nach Berechnungen der ABDA hätte diese Steigerung die höheren Personal- und Sachkosten sowie die Inflation ausgeglichen.

 

Das nun vom BMWi vorgelegte Angebot ist davon weit entfernt. Entsprechend groß ist der Ärger bei der ABDA: »Es ist enttäuschend, wie weit der neue Vorschlag der Regierung hinter dem von uns errechneten Anpassungsbedarf zurückbleibt. Wir erwarten heftige Diskussionen in der Apothekerschaft, die sich in keiner Weise damit zufriedengeben wird, dass kaum die Kostensteigerungen von zwei der vergangenen neun Jahre berücksichtigt werden«, sagte ABDA- Präsident Heinz-Günter Wolf in einer ersten Stellungnahme. 8,35 Euro seien völlig unzureichend. 25 Cent Erhöhung pro abgegebene Packung nach neun Jahren ohne Anpassung könne nicht das letzte Wort der Bundesregierung sein.

 

Die Verhandlungen über eine Anpassung des Apothekerhonorars laufen bereits seit Wochen. Auf Bitte von Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium wurde im Mai zusammen mit der Treuhand Hannover ein neues Datenpanel berechnet. Nach mehreren Abstimmungsgesprächen wurde am 4. Juli eine finale Fassung verabschiedet. Sie enthält laut ABDA auf den Apotheken­betrieb bezogene testierte Betriebs­ergebnisse von mehr als 2500 Betriebsstätten, eine längere Zeitreihe ab 2002 (Basis für die Apothekenhonorierung von 2004), die tatsächliche Personalkostenentwicklung der Apotheken und den ausschließlichen Bezug der Kostenentwicklung auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Nach diesen Berechnungen sei der Anpassungsbedarf deutlich höher gewesen, heißt es bei der ABDA. Das BMWi hatte zusätzlich Zahlen des Statistischen Bundesamtes herangezogen und sich bei den Berechnungen nun offensichtlich vor allem auf diese gestützt. /

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