Mehr Mitsprache für Patienten |
27.07.2010 17:57 Uhr |
Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) hält wenig von den jüngsten Entwicklungen in der Gesundheitspolitik. Sie kritisiert ein zu geringes Mitspracherecht für Patienten und sieht die Qualität der medizinischen Versorgung in Gefahr.
Wolfram-Arnim Candidus machte kein Geheimnis aus seiner Ablehnung der deutschen Gesundheitspolitik. »Das Unkraut wuchert hier seit vielen Jahren«, sagte der Präsident der Initiative Gesundheit DGVP auf einer Pressekonferenz in Berlin. »Wir müssen die Probleme endlich an den Wurzeln packen.«
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das zurzeit in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, setze die Flickschusterei an den Verordnungen der vergangenen 40 Jahre nur fort. »Das Gesetz bedeutet letztendlich einen Machtzuwachs des Monopolisten GKV-Spitzenverband«, sagte Candidus. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) würde noch mächtiger und das bei gleichzeitig nur geringer Kontrolle und mangelnder Transparenz. »Einige Entscheidungen des G-BA lassen durchaus dessen Legitimation bezweifeln.«
Unmündige Patienten
Im AMNOG hat die Regierung auch vorgesehen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in die Regelversorgung zu überführen. Sie soll den Patienten als neutrale Beratungsstelle zur Verfügung stehen. »Die UPB wird jedoch vom GKV-Spitzenverband finanziert und ist damit eben nicht unabhängig«, kritisierte Candidus. Er forderte, die Bürger stärker in die Entwicklung des Gesundheitswesens einzubinden. »Wir brauchen ein Mitspracherecht auch für Patienten.«
Dass die Versicherten in der Gesundheitspolitik unterrepräsentiert sind, machte auch Herbert Wartensleben deutlich. »Im G-BA haben Patienten lediglich ein Anhörungs-, nicht aber ein Mitbestimmungsrecht«, sagte der Fachanwalt für Medizinrecht. »Und im IQWiG sind sie gar nicht erst vertreten.« Der Zugang der Patienten zu wissenschaftlichen Erkenntnissen werde außerdem erschwert, es gebe zu wenig Transparenz über Behandlungsmethoden. Auch an der Vorgehensweise des G-BA übte Wartensleben Kritik.
»Die Entscheidungsfindungen sind hier sehr undurchsichtig.« Patienten dürften zudem keinen Antrag beim G-BA stellen, über eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zu beraten. Das alles führe zu einem Vertrauensverlust und zur Unmündigkeit der Patienten. »Diejenigen, die das Gesundheitssystem bezahlen, haben letztendlich nichts mitzureden«, sagte Wartensleben.
Dr. Ulrich Gassner, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg, sieht in den Plänen der Regierung zur Gesundheitsreform verfassungsrechtliche Probleme. GKV-Versicherte und Gesundheitsdienstleiter wie Ärzte würden künftig noch weniger zu sagen haben als bisher, während etwa Krankenkassen einen erheblichen Machtzuwachs erlebten, so Gassner.
Das führe zu einer immer stärkeren Bevormundung. »Das Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Ordnung, die keinen grenzenlosen Paternalismus erlaubt.« Gerade gegenüber gesetzlich Krankenversicherten habe der Staat eine Verantwortung. »Auch die ärztliche Therapiefreiheit ist grundrechtlich geschützt.«
Bedenken äußerte Gassner vor allem gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss. »Der G-BA tritt zunehmend als kleiner Gesetzgeber auf.« Das sei von der Politik durchaus so gewollt, denn das Gremium werde dazu eingesetzt, Leistungen zu rationieren. »Rationierungsentscheidungen sind unpopulär«, sagte Gassner. »So einfach darf sich aber die Politik ihrer Aufgabe aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entziehen.« Gassner hält den G-BA zudem für nicht ausreichend demokratisch legitimiert. »Hier haben Verbandsfunktionäre das Sagen«. Dass Patienten kein Stimmrecht hätten sei fatal, schließlich seien sie unmittelbar von den Beschlüssen des G-BA betroffen. /