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Patientenvertreter fordern Stimmrecht

21.07.2008  16:31 Uhr

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<typohead type="3">Patientenvertreter fordern Stimmrecht

Von Uta Grossmann, Berlin

 

Schlanker und transparenter soll er sein, der neue Gemeinsame Bundesausschuss. Patientenvertreter verlangen mehr Mitbestimmung in dem obersten Gremium der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Psychotherapeuten, Kliniken und Patienten.

 

Die Schlankheitskur hatte das Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verordnet. Zwei Wochen nach dem Stichtag 1. Juli konstituierte sich das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser am vergangenen Donnerstag in Berlin.

 

Die konstituierende Sitzung war ein Beleg für die neue Transparenz: Zum ersten Mal tagte der GBA öffentlich. Auch künftig sollen die Sitzungen von jedem, den es interessiert, besucht werden dürfen. Nur wenn der GBA interne Angelegenheiten besprechen will, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Oder falls der Datenschutz von Beteiligten es gebietet, etwa wenn ein Arzneimittel in die OTC-Liste für rezeptfreie Medikamente aufgenommen werden soll, die ausnahmsweise von der GKV erstattet werden.

 

Wichtig, aber kaum bekannt

 

Den GBA gibt es seit 2004. Obwohl er der Öffentlichkeit kaum bekannt ist, haben seine Entscheidungen Auswirkungen auf alle 70 Millionen Menschen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Der GBA bestimmt, welche Leistungen von der GKV erstattet werden, so wie das Hautscreening als Vorsorgeuntersuchung gegen Hautkrebs oder bestimmte Arzneimittel. Seit seiner Gründung vor vier Jahren fasste der Ausschuss 430 Beschlüsse. Zwei Drittel davon bescherten den Versicherten neue Leistungen auf Kosten der Kassen, ein Drittel verbannte Leistungen aus dem Katalog, die bis dahin erstattet worden waren.

 

So entschied der GBA, es gebe keine Belege für eine Überlegenheit künstlicher Insulinanaloga gegenüber dem deutlich kostengünstigeren Humaninsulin in der Behandlung von Diabetikern, und schloss die Analoginsuline aus der GKV-Versorgung aus. Ein Proteststurm betroffener Diabetiker war die Folge.

 

Der bisherige unparteiische Vorsitzende des Gremiums ist auch der neue Chef: Der Jurist Dr. Rainer Hess wechselt allerdings vom Ehren- ins Hauptamt und bekommt zwei unparteiische Mitglieder zur Seite gestellt: Dr. Josef Siebig, Mitglied im Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft und nebenberuflicher Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, und als hauptamtlichen Unparteiischen Dr. Harald Deisler, zuletzt Hauptgeschäftsführer unter anderem der Bundesverbände landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften und landwirtschaftlicher Krankenkassen.

 

Der neue GBA hat 13 Mitglieder: die drei unparteiischen Mitglieder inklusive des Vorsitzenden, fünf Vertreter der Kostenträger, also der Krankenkassen, darunter die Vorsitzende des Spitzenverbandes der GKV, Dr. Doris Pfeiffer, und fünf Vertreter der Leistungserbringer, das sind Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, unter ihnen der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler. An den öffentlichen Sitzungen nehmen fünf Patientenvertreter teil, die wie bisher kein Stimmrecht haben.

 

Statt vormals 23 Unterausschüsse hat der neue GBA nur noch acht plus einen Finanzausschuss. Die Unterausschüsse Arzneimittel, veranlasste Leistungen sowie Bedarfsplanung stehen unter der Leitung von Rainer Hess; Josef Siebig leitet die Unterausschüsse Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgung, Harald Deisler hat den Vorsitz über Methodenbewertung, Psychotherapie und zahnärztliche Behandlung.

 

Im GBA und seinen Unterausschüssen werden vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische, stationäre Versorgung und Aspekte der Qualitätssicherung behandelt. Der GBA verfügt über einen Haushalt von elf Millionen Euro. In der Geschäftsstelle in Siegburg arbeiten 80 Mitarbeiter.

 

Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), rechnet damit, dass der GBA auch künftig mit strittigen Fragen zu tun haben wird. Schröder äußerte sich aber zuversichtlich, dass die neue Struktur des GBA zu stabilen Entscheidungen führen werde.

 

Dr. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte für die Patientenvertreter im GBA ein Stimmrecht in Verfahrensfragen. Ein solches Stimmrecht beträfe Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll und die Themensetzung. Ausdrücklich nicht gemeint ist eine Mitentscheidung in Sachfragen.

 

Einen Ausbau der Beteiligungsrechte verlangten aus Anlass der Neukonstituierung des GBA neben der Verbraucherzentrale weitere Patientenorganisationen wie die Organisationen des Deutschen Behindertenrates, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen sowie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen. In einer gemeinsamen Erklärung begründeten sie die Notwendigkeit eines Stimmrechts in Verfahrensfragen mit der gestiegenen Verantwortung der Patientenorganisationen. Diese würden in der Öffentlichkeit immer mehr als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung wahrgenommen und wollen deshalb »größeren Einfluss auf den Prozess der Beratungen haben«, so die Erklärung.

 

Sawicki für neue Arzneibewertung

 

Derweil sprach sich Professor Dr. Peter T. Sawicki für eine neue Arzneimittelbewertung in Deutschland aus. So sollen Kostensteigerungen und Krankheitsrisiken besser in den Griff zu bekommen sein. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) sagte Sawicki: »Wir müssen uns fragen: Stellen wir den Schutz der Patienten vor Schäden und den Schutz der Solidargemeinschaft vor Kosten höher als das Gewinnstreben der Unternehmen?« Sawicki leitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses erforscht im Auftrag des GBA und BMG den Nutzen medizinischer Leistungen.

 

Der Leiter des IQWiG bemängelte gegenüber dpa, Beschlüsse des Bundesausschusses über die Kostenerstattung von Arzneimitteln kämen heute, strukturelle bedingt, oft zu spät. »Wenn man wirklich einen Schritt nach vorne machen wollte, sollten die Krankenkassen nach der Zulassung eines Präparates die Kosten dafür nur erstatten, wenn es einen wirklichen Zusatznutzen hat«, sagte Sawicki. Er sprach sich dafür aus, die Studien der Industrie über Arzneimittel zunehmend durch unabhängige Universitätsstudien zu ersetzen.

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