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Nur noch jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

19.07.2017  10:34 Uhr

Von Katja Egermeier / Nur noch knapp ein Viertel (23,7 Prozent) der Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. So lautet das Resümee der ABDA zur Jahresmitte. 2008, ein Jahr nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln, lag die Zahl der Befreiungen demnach noch bei 60 Prozent. Bereits 2012 sei die Quote auf 42 Prozent, 2016 auf 23 Prozent gesunken.

 

Die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangten, habe dagegen zugenommen, heißt es. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) summierten sich diese im Jahr 2007 noch auf 1,6 Milliarden Euro, 2012 waren es schon 1,9 Milliarden und inzwischen mehr als 2,1 Milliarden Euro (2016).

 

»Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf«, sagte der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld. Die Kassen jedoch sparten dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein. »Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.« Jede Krankenkasse habe bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlasse, so Groeneveld. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Milliarden Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Millionen Euro. /

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