Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Erstattung von OTC-Präparaten

Neuer Hinweis auf dem Grünen Rezept

Datum 15.07.2015  09:38 Uhr

Von Christina Müller / Ab sofort werden Patienten bei Verordnungen auf einem Grünen Rezept auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse hingewiesen.

 

Das gab der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangene Woche bekannt. Auf den neuen Vordrucken findet sich nun der Satz »Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen«. Der alte Hinweis, »Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen«, entfällt.

Der DAV reagierte damit auf die zunehmende Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen bei OTC-Präparaten. Mit dem 2012 beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz wurde den Kassen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Davon machen mittlerweile viele Gebrauch.

 

Laut DAV erstatten etwa 70 von 123 Kran­ken­kassen in Deutschland ihren Versicherten derzeit auf freiwilliger Basis die Kosten für bestimmte nicht verschrei­bungs­pflich­tige Medikamente. Besonders häufig betrifft dies pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Nach Angaben des Bundes­ver­bandes der Arzneimittelhersteller (BAH) verordneten Ärzte im Jahr 2013 insgesamt 42 Millionen OTC-Arzneimittel im Gesamtwert von etwa 276 Millionen Euro auf Grünen Rezepten.

 

Diese wurden 2004 im Rahmen einer Kooperation des BAH mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem DAV und dem Bundesverband der pharmazeutischen Industrie eingeführt. Damals wurden, mit wenigen Ausnahmen, rezeptfrei erhältliche Arzneimittel mit Erlass des GKV-Modernisierungsgesetzes von der Erstattungspflicht ausgenommen. Inhaber der Patentrechte für das Grüne Rezept ist der DAV. /

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa