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Versorgungsstärkungsgesetz

Bundesrat segnet Retaxlösung ab

15.07.2015  09:38 Uhr

Von Stephanie Schersch / Ab 2016 liegt der Apothekenabschlag per Gesetz bei 1,77 Euro. Darüber hinaus müssen Krankenkassen und Apotheker eine verbindliche Lösung im Streit um Null­retaxierungen finden. Beide Regelungen nickte der Bundesrat vergangene Woche mit dem Versorgungsstärkungsgesetz ab. Die Gespräche zum Thema Nullretax haben indes bereits begonnen.

Im Kern soll das Gesetz mehr Mediziner aufs Land locken und die medizinische Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen verbessern. Nach dem Votum im Bundesrat muss nun noch Bundespräsident Joachim Gauck die Novelle unterzeichnen. Anschließend tritt sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Apotheker und Krankenkassen haben dann genau sechs Monate Zeit, eine Art Regelkatalog für Retaxierungen aufzustellen.

 

Gespräche laufen

 

Hintergrund sind zahlreichen Fälle, in denen Krankenkassen die Rechnung des Apothekers aufgrund geringer Formfehler auf dem Rezept um den gesamten Betrag gekürzt hatten. In Verhandlungen sollen beide Seiten nun festlegen, wann Retaxierungen verhältnismäßig und damit zulässig sind und wann nicht. Gelingt ihnen innerhalb der Frist keine Einigung, wird eine Schiedsstelle über den Streit entscheiden.

 

Wie ein ABDA-Sprecher mitteilte laufen die Gespräche zwischen Kassen und Apothekern bereits. Diese fänden im Rahmen der monatlichen Verhandlungen über den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung statt. Zum Zwischenstand der Gespräche wollte sich der Sprecher jedoch nicht äußern.

 

Um Versicherte nach einem Klinikaufenthalt besser zu betreuen, schreibt das Versorgungsstärkungsgesetz darüber hinaus ein strukturiertes Entlassmanagement vor. Krankenhausärzte können ihren Patienten künftig ein Rezept mitgeben, wenn sie die Klinik verlassen. Verschreiben dürfen sie dabei jeweils die kleinste Packung nach Packungsgrößenverordnung.

 

Darüber hinaus führen Union und SPD mit der Novelle einen Innovationsfonds ein, der besondere sektorübergreifende Versorgungsprojekte unterstützen soll. Anträge auf Fördermittel aus dem Fonds können grundsätzlich auch Apotheker stellen, wenn es etwa um Projekte für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie geht. /

Präventionsgesetz nimmt letzte Hürde

Der Bundesländer haben vergangene Woche das Präventionsgesetz abgesegnet. Ab 2016 müssen Krankenkassen damit deutlich mehr Geld für die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten ausgeben. Statt wie bislang 3 Euro sollen sie in Zukunft 7 Euro pro Patient und Jahr investieren. Im Kern soll das Gesetz die Bürger zu einer gesünderen Lebensweise anleiten. Ein Großteil der Mittel fließt daher in Projekte in Schulen, Kitas und Betrieben. Mit dem Okay der Länder hat das Präventionsgesetz die letzte Hürde genommen. Allerdings war das Gesetz ohnehin nicht zustimmungspflichtig. Die Länder hätten aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen können.

 

Genau das war beim letzten Anlauf für ein Präventionsgesetz im Jahr 2013 geschehen. Damals hatten die Länder die Novelle kurz vor der Bundestagswahl blockiert. Ein Vermittlungsverfahren war aufgrund der abgelaufenen Legislaturperiode nicht möglich gewesen. Damit war das Projekt der schwarz-gelben Koalition gescheitert. Auch den beiden Vorgängerregierungen war es 2005 und 2008 nicht gelungen, ein Präventionsgesetz durchzubringen. Das hat nun Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geschafft.

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