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Ticagrelor

Erstattungsbetrag kommt später

17.07.2012  17:27 Uhr

Von Stephanie Schersch / Für den Thrombozytenaggregationshemmer Ticagrelor (Brilique™) sollte eigentlich ab 15. Juli ein neuer Erstattungspreis abgerechnet werden. Dieser Termin wurde nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Den Apothekern bleibt damit vermutlich eine Menge Ärger erspart.

In einem gemeinsamen Spitzengespräch haben sich Krankenkassen, Apotheker, Hersteller, Großhändler und die privaten Krankenversicherer am vergangenen Donnerstag auf die Terminverschiebung geeinigt. Wann der Preis für Ticagrelor nun umgestellt wird, steht noch nicht fest. Brilique ist das erste Arzneimittel, für das Kranken­kassen und Hersteller einen Erstattungsbetrag nach den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes verhandelt haben. Astra-Zeneca und der GKV-Spitzenverband hatten sich Ende Mai auf einen Rabatt von rund 20 Prozent inklusive 16-prozentigem Herstellerabschlag geeinigt. Der Erstattungsbetrag sollte im Juli erstmals zum Tragen kommen.

 

Softwarehäuser warnen vor Problemen

 

Doch wie genau die Abrechnung des neuen Rabatts vonstatten gehen soll, war bis zuletzt unklar. Der Abschlag soll eigentlich vom Pharmaunternehmen über Großhandel und Apotheken an die Krankenkassen weitergereicht werden. Die Apotheken-Software sei auf dieses Verfahren jedoch nicht vorbereitet, warnte der Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS). Laut ADAS existieren bislang keine Vorgaben, wie genau mit dem neuen Rabatt umgegangen werden soll.

Die zuständigen Dachverbände hätten es versäumt, rechtzeitig die Vorgaben für die korrekte Abbildung der ausgehandelten Abschläge in der Apotheken-Software festzulegen, hieß es. Nach Angaben von Mathias Schindl, Vorsitzender des ADAS, haben die Softwarehäuser zwar bereits vor einiger Zeit eine ergänzte Datensatzbeschreibung erhalten und kennen seitdem ein Datenfeld, in das der Erstattungsbetrag eingetragen werden kann. Darüber hinaus habe es aber keinerlei Hinweise gegeben, wie mit dem Inhalt dieses Feldes zu verfahren sei. Da weder Einkaufs- noch Verkaufspreis in der EDV angepasst würden, müssten die Apotheker den Erstattungsbetrag am Ende selbst ausrechnen.

 

Schindl zufolge ist bislang außerdem nicht geklärt, ob auf Rezepte der volle oder der reduzierte Preis für Brilique aufgedruckt werden muss. »Offen ist unter anderem auch die wichtige Frage, ob der Rabattbetrag jeweils inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen ist, beziehungsweise wie überhaupt mit der Mehrwertsteuer zu verfahren ist. Viele weitere Verfahrensfragen schließen sich an.«

 

Der neue Erstattungspreis für Tica­grelor wird nun »aufgrund unzureichender technischer Voraussetzungen im Handelsweg« vorerst nicht zum Tragen kommen, wie es beim GKV-Spitzenverband heißt. In den kommenden Wochen sollen erst einmal die offenen Fragen beantwortet werden. Dabei muss unter anderem das Bundeswirtschaftsministerium klären, wie die Mehrwertsteuer behandelt werden soll.

 

Hersteller erstattet Apothekern den Rabatt

 

Den Krankenkassen geht durch die Fristverlängerung kein Geld verloren. Sobald der neue Erstattungspreis zum Tragen kommt, will Astra-Zeneca die Rabatte rückwirkend zum 1. Januar 2012 verrechnen. Auch Apotheker müssen sich keine Sorgen machen, wenn sie Ticagrelor-Packungen bereits auf Lager haben, diese aber erst nach der Umstellung auf den neuen Erstattungspreis abgeben. Der Hersteller will die Differenz in diesem Fall übernehmen. Dafür sollen Apotheker am Vorabend der Preis-Umstellung ihren aktuellen Lagerbestand von Ticagrelor per Fax­formular melden. Astra-Zeneca erstattet dann die fälligen Rabatte. /

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