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Risikominimierungsmaßnahmen

Beispiel Dabigatran

Datum 17.07.2012  16:20 Uhr

Von Manfred Schubert-Zsilavecz / Wie effektiv sind Risikominimierungsmaßnahmen für die sichere Anwendung von Arzneimitteln in Deutschland? Das Beispiel Dabigatran (Pradaxa®) zeigt, dass sie erfolgreich sind.

Zum Hintergrund: Dabigatranetexilat (Pradaxa®) wurde in der EU im Jahr 2008 für die Prävention thromboembolischer Ereignisse nach elektivem Gelenkersatz an Hüfte oder Knie (VTE) zugelassen. Im August 2011 wurde für die 150-mg-Hartkapsel der Anwendungsbereich um die Prävention von Schlaganfall und systemischer Embolie bei nicht valvulärem Vorhofflimmern mit bestimmten Risikofaktoren (SPAF) erweitert.

Im August 2011 berichtete die japanische Zulassungsbehörde über zwölf Fälle von Blutungen mit tödlichem Ausgang nach Anwendung von Dabigatranetexilat in der neu zugelassenen Indikation SPAF. Die Analyse dieser Fälle zeigte, dass Patienten mit einer schweren Einschränkung der Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance < 30 ml/min) als Hochrisikopatienten anzusehen sind, da bei diesen die eingeschränkte Nierenfunktion zu einer Überdosierung von Dabigatranetexilat führen kann. Daraufhin beschloss die europäische Arzneimittelagentur EMA in Abstimmung mit den europäischen Nationalbehörden Risikominierungsmaßnahmen, um diese Patientengruppe von einer Therapie mit Dabigatran auszuschließen. Die Routinemaßnahmen umfassten Änderungen der Dosierungsanleitung und der Gegenanzeigen in der Fach- und Gebrauchsinformation sowie die Versendung eines Ärzte-Info-Paktes und Patientenpasses (spezielle Maßnahmen). Darüber hi-naus wurde in Deutschland am 27. Oktober 2011 ein Rote-Hand-Brief verschickt.

 

Um die Effizienz der beschriebenen Maßnahmen beurteilen zu können, ist ein Vergleich der Meldungen über Blutungen unter Dabigatran mit tödlichem Ausgang vor und nach Einführung von Risikominimierungsmaßnahmen angebracht. Als weiterer Parameter kann auch die zeitliche Entwicklung der Anzahl der pro Monat gemeldeten neuen Fälle dienen. Dabei sind diese Zahlen in Relation zu den aktuellen Verordnungszahlen zu sehen.

 

Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass in Deutschland seit der Einführung von Pradaxa 34 mit diesem Arzneimittel behandelte Patienten an einer Blutung verstorben sind. 26 erhielten den neuen Gerinnungshemmer in der Indikation »Prävention von Schlaganfall und systemische Embolie bei erwachsenen Patienten mit valvulärem Vorhofflimmern«, zwei Patienten in der Indikation »Prävention einer venösen Thromboembolie (VTE)«. Beim Rest fehlten Angaben zum Anwendungsgebiet beziehungsweise wurde das Arzneimittel nicht indikationsgemäß eingesetzt.

 

Vier Todesfälle mit kausalem Zusammenhang zur Einnahme von Pradaxa wurden vor, 30 nach Versendung des Rote-Hand-Briefes gemeldet. Dies zeigt die gewünschte Sensibilisierung der Fachkreise für die Risiken einer Therapie mit Dabigatranetexilat. Ungeachtet der grundsätzlichen Problematik, wonach spontane Verdachtsmeldungen nur begrenzt geeignet sind, die Häufigkeit des Auftretens von Risiken zu bestimmen, zeigen die Zahlen der vergangenen Monate doch einen deutlichen Trend für den Rückgang von Meldungen über tödliche Blutungen unter Pradaxa nach der Versendung des Rote-Hand-Briefes. So waren es im November 2011 zum Beispiel noch elf Meldungen, im Februar 2012 fünf und im April 2012 nur noch eine Meldung. Zweifelsfrei kann dies als Erfolg der Risikominierungsmaßnahmen gesehen werden.

 

Fazit

 

Um diesen Trend zu stabilisieren, sollten Ärzte und Apotheker unbedingt darauf achten, dass vor dem Beginn einer Behandlung mit Pradaxa die Kreatinin-Clearance bestimmt wird. Darüber hinaus sollte die Nierenfunktion kontrolliert werden, wenn bestimmte klinische Situationen eine Abnahme oder Verschlechterung der Nierenfunktion erwarten lassen (zum Beispiel Hypovolämie, Dehydratation und bestimmte Co-Medikationen). Die Nierenfunktion sollte bei Patienten ab 75 Jahren und bei Patienten mit bereits eingeschränkter Nierenfunktion mindestens einmal jährlich geprüft werden. Aus pharmazeutischer Sicht ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass die Unversehrtheit der Hypromellose-Kapsel immer gewährleistet ist, um eine Erhöhung der Bioverfügbarkeit und damit eine Erhöhung des Blutungsrisikos zu vermeiden. /

 

Quelle: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 2, Juni 2012

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