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Monopolkommission

Apothekenleistung direkt bezahlen

20.07.2010  16:05 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Monopolkommission fordert wieder einmal mehr Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt. In ihrem nun veröffentlichten Hauptgutachten spricht sich das Beratungsgremium für einen »sanften Preiswettbewerb« auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimit­­­­­teln aus.

Patienten sollen demnach »ein durch die Apotheke selbst in Grenzen festzulegendes Entgelt für die Dienstleistung der Apotheke« zahlen. Die gesetzliche Zuzahlung für Kassenpatienten sowie die Packungspauschale von 8,10 sollten demnach wegfallen. Mit dieser direkten Beteiligung der Patienten an den Kosten der Apothekenleistung würden Anreize zum Besuch einer günstigen Apotheke geschaffen, argumentiert die Monopolkommission.

 

Sie sprach sich außerdem für eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes aus. »Ein Mehrbesitz von Apotheken sollte auch oberhalb der aktuellen Grenze von vier Apotheken zugelassen werden«, heißt es in dem Gutachten. Die Kommission sieht keinen Beweis dafür, dass in Apotheken im Besitz von Nichtapothekern beziehungsweise Kapitalgesellschaften das Interesse an Gewinnmaximierung überhandnimmt. Zudem führe »Profitstreben im Einzelhandel nicht automatisch zu Fehlverhalten, insbesondere dann nicht, wenn mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen ist«. Verhindert werden müsse allerdings die Herausbildung lokaler und regionaler Monopole.

 

Auch Arzneimittel-Pick-up-Stellen hält das Gremium für unbedenklich. Die Regierung solle in jedem Fall eine Regulierung von Pick-up-Stellen durch die Formulierung von Mindeststandards einem vollständigen Verbot vorziehen. »Pick-up-Stellen ermöglichen dem Versandhandel alternative Vertriebswege und erhöhen so auch den Wettbewerbsdruck für niedergelassene Apotheken«, heißt es in dem Gutachten.

 

Die Bundesapothekerkammer (BAK) spricht sich gegen die Vorschläge der Kommission aus. »Nicht der Geldbeutel darf darüber entscheiden, ob jemand vor der Einnahme eines rezeptpflichtigen Medikaments vom Apotheker umfassend informiert wird oder nicht«, sagte BAK-Präsidentin Erika Fink. Zudem unterschätze die Monopolkommission den Service- und Qualitätswettbewerb unter den Apotheken. »Die Monopolkommission vergisst, dass Preiswettbewerb auch zum unsachgemäßen Mehrkonsum führen kann – das wollen Apotheker als Heilberufler verhindern«, sagte Fink.

Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert die Monopolkommission Hindernisse für mehr Wettbewerb. Das Gremium fordert unter anderem, dass Versicherte die Leistungsfähigkeit von Kassen und Versorgungstarifen am Beitrag erkennen können. Die Zusatzbeiträge sollten so gestaltet werden, dass Versicherte bei der Wahl ihrer Kasse oder eines Versorgungstarifes nur noch einen einzigen Preis vergleichen müssten. Der zusätzliche Arbeitnehmeranteil am allgemeinen Beitragssatz von 0,9 Prozentpunkten sollte abgeschafft entfallen, um so den Wettbewerb über Zusatzbeiträge anzukurbeln und mehr Preistransparenz zu schaffen.

 

Die Gutachter empfehlen außerdem, das Gesundheitssystem »um ein Element der zwingenden Beteiligung von Patienten an den von ihnen verursachten Kosten zu ergänzen«. Dies würde die Nachfrage steuern, da Patienten eine Behandlung auch von den Kosten abhängig machen könnten. Im Falle einer solchen Eigenbeteiligung müsse jedoch entsprechend ein soziales Ausgleichssystem geschaffen werden.

 

Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in den Bereichen Wettbewerbspolitik und Regulierung. Alle zwei Jahre erstellt das Gremium ein Hauptgutachten, indem es zur wettbewerbspolitischen Situation in Deutschland Stellung nimmt. / 

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