Pharmazeutische Zeitung online
Übergangsfrist für Zyto-Verträge

Die Retax-Drohung

12.07.2017  10:27 Uhr

Von Anna Pannen / Kassen dürfen die Versorgung ihrer Patienten mit Zytostatika nicht mehr exklusiv an eine Apotheke übertragen – dafür hat das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) gesorgt. Nun streiten Apotheker und Krankenkassen darüber, wie lange bestehende Verträge noch exklusiv sind.

Darf ich das Krebsmedikament herstellen oder nicht? Diese Frage stellen sich Zyto-Apotheker in diesen Wochen häufig. Denn das AM-VSG hat zwar dafür gesorgt, dass Krankenkassen seit Mai keine neuen Zyto-Exklusivverträge mehr schließen dürfen. Allerdings hat es den Kassen auch eine dreimonatige Übergangsfrist eingeräumt. So lange gelten die bestehenden Verträge also noch, die den Versicherern oft sehr günstige Konditionen bieten.

 

BMG verneint Exklusivität

Die Frage ist nun, ob die alten Verträge so lange noch exklusiv sind. Oder ob Versicherte ihre Zyto-Rezepte schon vor September alternativ in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen dürfen. Die Meinung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dazu steht fest. »Die Exklusivität noch bestehender Verträge ist unmittelbar mit Inkrafttreten des AM- VSG entfallen«, so BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe Ende Mai in einem Brief an Kassen und Apotheker. Schließlich sei der entsprechende Abschnitt ins Gesetz aufgenommen worde­n, damit die freie Apothekenwahl für die Bürger schnellstmöglich wieder gilt.

 

Genau das sehen die Kassen ganz anders. AOK, Barmer und Co. drohen Nicht-Vertragsapothekern mit Retaxierungen, sollten sie ihre Patienten mit Zytostatika versorgen. Der Staatssekretär habe die geltende Rechtslage »unzutreffend wiedergegeben« erklären sie in einem Brief an das BMG. Tatsächlich sind die Kassen mit dieser Auffassung nicht alleine. Die Vergabekammer des Bundes und das Sozialgericht Altenburg (Az S 13 KR 1205/17 ER) schlossen sich bereits an und erklärten, die entsprechende Formulierung im AM- VSG sei im Gesetzverfahren mehrfach geändert und letztendlich mit Bedacht so gewählt worden, dass die Exklusivität der Verträge bis zu deren Ende fortdauert.

 

DAV rät zur Vorsicht

 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät seinen Mitgliedern deshalb zur Vorsicht. Zwar ist man dort der Meinung, dass die Zyto-Verträge nicht mehr exklusiv gelten. Jedoch ist laut DAV ein »sehr hohes und wirtschaftlich existentielles Retaxationsrisiko nach wie vor gegeben«. Ob am Ende Kassen oder Apotheker Recht bekommen, müssen schließlich die Gerichte klären. /

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