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Pille danach

Bundesrat fordert Freigabe

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, Frauen die Pille danach auch ohne Rezept zugänglich zu machen. In einer sogenannten Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung dazu auf, Notfallkontra­zeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

In fast allen europäischen Ländern sei die Pille danach inzwischen rezeptfrei erhältlich, um insbesondere jungen Frauen einen niedrigschwelligen Zugang zur Notfallverhütung zu ermöglichen, heißt es in der Begründung der Bundesländer. Mit der verpflichtenden Rezeptausstellung durch einen Gynäkologen könne in Deutschland bis zur Einnahme des Präparats hingegen zu viel Zeit verstreichen. Dies gelte insbesondere an Wochenenden. Aus frauenpolitischer Sicht sei die Pille danach zudem ein wichtiges Instrument der selbstbestimmten Familienplanung.

Vertrauen in Apotheker

 

Die Länder vertrauen bei ihrem Vorstoß auf die Kompetenz der Apotheker. Durch die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke sei die notwendige Beratung »kompetent gewährleistet«, heißt es. Bei Bedarf könne der Apotheker die Patientin zudem an einen Arzt verweisen. Letztlich gebe es keine sachlichen Gründe, die rezeptfreie Vergabe der Pille danach abzulehnen. Medizinische Risiken seien bislang nicht bekannt. In anderen Ländern habe die Freigabe zudem nachweislich geholfen, Schwangerschafts­abbrüche zu verhindern.

 

Aus Sicht der Länder muss allerdings auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht sichergestellt werden, dass die Krankenkassen die Kosten für die Pille danach bei Versicherten bis zum vollenden 20. Lebensjahr übernehmen. Dafür soll die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

 

Der Vorstoß des Bundesrats geht zurück auf eine Initiative der von SPD und Grünen regierten Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Im Mai hatte sich auch der Gesundheitsausschuss im Bundestag mit der Freigabe der Pille danach befasst ? auf Antrag von SPD und Linkspartei. Damals stimmte die schwarz-gelbe Koalition allerdings dagegen. Ob der Vorstoß der Länder dazu führen wird, dass die Bundesregierung das Thema noch einmal aufgreift, ist fraglich. Denn rechtlich verbindlich ist eine Entschließung des Bundesrats nicht. Sie dient in der Regel lediglich dazu, die Position der Länder zu einem bestimmten Thema deutlich zu machen. /

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