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Integrierte Versorgung

Gesundheitsweise setzen auf Apotheker

04.07.2018  09:57 Uhr

Von Stephanie Schersch / Aus Sicht der sogenannten Gesundheitsweisen sollten Kliniken deutlich mehr Möglichkeiten erhalten, Patienten bei deren Entlassung Arzneimittel mitzugeben. Das machen sie in ihrem jüngsten Gutachten deutlich. Zugleich fordern sie, die Kompetenzen der Apotheker im Gesundheitswesen stärker zu nutzen.

Am Montag überreichte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sein Gutachten an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Im Kern geht es darin um die Notfallversorgung in Deutschland und die sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei nehmen die Experten auch die Arzneimittelversorgung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung ins Visier.

 

Hier gilt bislang: Verlässt ein Patient die Klinik, darf das Krankenhaus Arzneimittel zur Überbrückung mitgeben, sofern die Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag liegt. Andernfalls können die Klinikärzte ein Rezept ausstellen, das der Patient dann in der nächsten Apotheke einlösen kann.

 

Den Sachverständigen greift diese Regelung offenbar zu kurz. Sie schlagen stattdessen vor, Krankenhäusern grundsätzlich die Abgabe von Arzneimitteln zu erlauben – unabhängig vom Wochentag, der auf die Entlassung folgt. Dabei sollen sie die erforderlichen Medikamente für einen Zeitraum von bis zu einer Woche mitgeben dürfen. Gerade mit Blick auf die Mobilität des Patienten könne die Klinik dann selbst entscheiden, ob sie ein Entlassrezept ausstellt oder die Medikation direkt aushändigt, heißt es in dem Gutachten.

 

Darüber hinaus fordern die Experten, Apotheker in Krankenhäusern künftig stärker in die Arzneimitteltherapie einzubeziehen. Bislang werde bei jedem zweiten stationär aufgenommenen Patienten die Medikation nicht korrekt erhoben und es würden unbeabsichtigt relevante Präparate abgesetzt, heißt es. »Betrachtet man verschiedene Professionen, so können Apotheker eine vollständigere und bessere Medikationsanamnese erheben als beispielsweise Ärzte oder Pflegende.« Insbesondere im Rahmen der Entlassung sollte daher »eine apothekergeleitete Medikationsüberprüfung« stattfinden. Dabei sollte ein Medikationsplan erstellt und mit dem Patienten besprochen werden.

 

Auch an der Vernetzung im Gesundheitswesen müssen Apotheker laut Gutachten grundsätzlich stärker mitwirken können. So kritisieren die Experten, dass Pharmazeuten bislang nicht als gleichberechtige Partner an Verträgen zur sogenannten besonderen Versorgung teilnehmen können. Dazu zählen Abkommen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen, die Kooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit gezielt fördern sollen.

 

Apotheker können sich an diesen Verträgen bislang nur über Umwege beteiligen. »Dabei könnten die Apotheken, die für die Patienten häufig die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen darstellen, vor allem durch ihre Unterstützung eines gezielten Medikationsmanagements dazu beitragen, Effizienz und Effektivität integrierter Versorgungskonzepte zu verbessern«, heißt es im Gutachten.

 

Anlaufstelle im Notfall

 

Darüber hinaus fordert der Sachverständigenrat unter Vorsitz des Frankfurter Mediziners Professor Ferdinand Gerlach, die bisher getrennte Notfallversorgung von Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Rettungsdiensten zusammenzulegen. Hintergrund ist der Ansturm in vielen Notaufnahmen, da immer mehr Menschen auch ohne akuten Behandlungsbedarf in die Ambulanzen strömen.

 

Aus Sicht der Sachverständigen sollte es künftig sogenannte Integrierte Notfallzentren geben, in denen Klinikärzte und niedergelassene Mediziner im Rahmen einer gemeinsamen Vergütung Hand in Hand arbeiten und rund um die Uhr Patienten betreuen. Zudem sollten die Bürger möglichst über eine bundeseinheitliche Rufnummer im Notfall kompetente Ansprechpartner erreichen, die den konkreten Fall einschätzen und entscheiden können, welche Anlaufstelle für den Patienten die richtige ist. /

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