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Kartellrecht für Krankenkassen

Kritik an Regierungsplänen

03.07.2012  19:19 Uhr

Von Anna Hohle / Die Bundesregierung will das Wettbewerbsrecht stärker als bisher auf Krankenkassen anwenden. Vergangene Woche fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf statt. Opposition, Kassen und Sozialverbände kritisieren die Regierungspläne.

Mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Regierung das Kartellrecht auf das Verhältnis der Krankenkassen zu ihren Versicherten und zu anderen Kassen ausdehnen. Die Kritiker des Gesetzentwurfs sehen den Versorgungsauftrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefährdet. »Das privatrechtliche Kartellrecht und die soziale Krankenversicherung passen nicht zusammen«, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvertreterin des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Die GKV arbeite »nicht mit Gewinn­erzielungsabsicht – ihr Auftrag ist es, den Versicherten eine gute Versorgung anzubieten«.

 

Keine gewöhnliche Ware

 

Tragende Strukturprinzipien wie Solidarität und Selbstverwaltung dürften nicht über das Kartellrecht »ausgehebelt« werden, argumentiert auch der Sozialverband Deutschland. Die GKV könne »nicht primär wett­bewerblich ausgerichtet sein, weil Gesundheit keine gewöhnliche Ware ist und auch nicht zu einer solchen gemacht werden darf«.

In der SPD befürchtet man mehr Bürokratie zulasten der Patienten. »Das Kartellrecht behindert die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genau dort, wo Beteiligte im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten wollen«, erklärten Edgar Franke und Bärbel Bas, beide Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Es drohe eine schleichende Verschiebung gesundheitspolitischer Kompetenzen in die Wirtschaftspolitik. Diese Gefahr sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die geplante Regelung sei »der Versuch der Bundesregierung, die Krankenversicherung auf kaltem Wege zu privatisieren«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

 

Der AOK-Bundesverband schlug vor, anstelle des Kartellrechts müsse ein speziell auf die GKV ausgerichtetes Gesundheitswettbewerbsrecht entwickelt werden. Auch der VDEK plädiert dafür, eigene sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregelungen zu schaffen.

 

Beim Bundeskartellamt kann man die Befürchtungen nicht nachvollziehen. In Fällen, für die bereits Sozialrecht gelte, sei das Kartellverbot ohnehin nicht anwendbar, heißt es in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Sobald das Sozialrecht jedoch Spielräume für Wettbewerb eröffne, müsse Kartellrecht gelten. Insofern bleibe »das Primat des Sozialrechts unangetastet«. / 

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