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Kasseninsolvenz

Zwischenlösung für City-BKK-Versicherte

05.07.2011  17:40 Uhr

Von Martina Janning / Versicherte der insolventen City BKK, die noch keine neue Krankenkasse haben, erhalten bis Ende September weiterhin Arzneimittel und andere medizinische Leistungen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg stellt zur Übergangslösung ein Informations­blatt zur Verfügung.

Für die Versicherten der geschlossenen City BKK, die noch keine neue Krankenversicherung haben, stellt ab dem 1. Juli 2011 die Kasse »City BKK in Abwicklung« die medizinische Versorgung sicher. Mit den Leistungserbringern gebe es Übergangsregelungen bis Ende September, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergangene Woche in Berlin mit. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, sprach von einer »guten Brückenlösung«.

Der Vereinbarung zufolge erhalten ehemalige Versicherte der City BKK Arzneimittel weiterhin auf Kassenrezept. Apotheken können für Arzneimittelverordnungen von diesen Versicherten bis zum 30. September 2011 die bekannten Abrechnungsinstitutionskennzeichen der City BKK benutzen. Es gelten die Arzneilieferverträge der City BKK bis zum 30. Juni 2011.

 

Falls Ärzte Arzneimittel wegen der fehlenden Krankenversicherung als Privatrezept verordnet haben, kann der Apotheker das Hauptinstitutskennzeichen der City BKK auf dem Rezept vermerken und erstattungsfähige Arzneimittel abgeben. Die Abrechnung erfolgt über die Apothekenrechenzentren. Bei Hilfsmitteln geht die City BKK in Abwicklung bis zum 30. September 2011 in finanzielle Vorleistung.

 

Für City-BKK-Versicherte ohne neue Krankenkasse hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) ein Informationsblatt entwickelt. Es erklärt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen diese Patienten weiterhin verschriebene Arzneimittel in der Apotheke bekommen können. Dazu müssen sie eine Versichertenkarte der City BKK vorzeigen, die mindestens bis zum 30. Juni 2011 gültig war. »Rezepte können noch bis zum 30. September eingereicht werden«, sagte LAV-Präsident Fritz Becker. »Beachtet werden muss aber auch in diesen Fällen, dass Rezepte über Arzneimittel ab dem Ausstellungsdatum grundsätzlich nur einen Monat lang gültig sind – Rezepte für Hilfsmittel wie beispielsweise Kompressionsstrümpfe oder Bandagen nur 28 Tage.« / 

Fragen zur City BKK in Abwicklung können Apotheker unter der Telefonnummer 030 / 88 95-1200 stellen. Das Info-Blatt steht im Internet unter www.apotheker.de zum Download bereit.

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