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Steuertipp

Kilometerpauschale auf dem Prüfstand

05.07.2011  17:01 Uhr

Von Ute Cordes / Das Bundesverfassungsgericht hat zu klären, ob eine Ungleichbehandlung darin liegt, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen in einigen Bundesländern bis zu 0,35 Euro je Kilometer steuerfrei ersetzt bekommen, Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes hingegen nur 0,30 Euro.

Fahrtkosten anlässlich von Dienst- oder Geschäftsreisen können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, wenn sie beruflich beziehungsweise betrieblich veranlasst sind. Die Fahrtkosten können dabei mittels Einzelnachweis oder anhand einer Pauschale von 0,30 Euro ermittelt werden.

 

In einigen Bundesländern wird im Hinblick auf die stark gestiegenen Kraftfahrzeug-Kosten ein steuerfreier Aufwandsersatz von 0,35 Euro gezahlt. Darin sah ein angestellter Steuerberater eine Ungleichbehandlung und zog vor Gericht, da er seine Fahrtkosten anlässlich von Dienstreisen auch pauschal mit 0,35 Euro steuerlich durchsetzen wollte. Seine Klage stützte er zudem auf die Argumentation, die Pauschale von 0,30 Euro stamme aus dem Jahr 2001 und sei seitdem nicht mehr an die Kostenentwicklung angepasst worden.

 

Gerichte: Keine Ungleichbehandlung

 

Das Finanzgericht konnte sich seiner Argumentation nicht anschließen. Die Richter argumentierten, es würde jedem Steuerpflichtigen freistehen, die höheren tatsächlichen Kilometerkosten nachzuweisen und steuerlich geltend zu machen. Sie sahen daher keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Auch vor dem Bundesfinanzhof kam er nicht weiter, so dass er den Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf sich nahm.

 

Betroffene Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Auto nicht im Betriebsvermögen ist, können unter Bezugnahme auf das beim BVerfG anhängige Verfahren Einspruch einlegen (Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 1008/11). /

Diplom-Finanzwirtin Ute Cordes ist Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge. Sie arbeitet in der Steuer­abteilung der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover, Telefon 0511 83390-0, www.treuhand-hannover.de.

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